Länderinformationen

Bereiten Sie sich auf Ihre Reise vor und genießen Sie die Vorfreude! An dieser Stelle finden Sie ausführliche Informationen zu Ihrem Reiseziel, wichtige Hinweise zur reisemedizinischen Vorsorge sowie aktuelle Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes.


Simbabwe

Steckbrief

Simbabwe - Fakten

Ländername Republik Simbabwe/Republic of Zimbabwe
Fläche 390.757 km2
Hauptstadt Harare
Bevölkerung 15.178.979
Sprache Englisch
Staats-/Regierungsform Republik mit Präsidialverfassung
Staatsoberhaupt Emmerson Dambudzo Mnangagwa, Präsident der Republik Simbabwe (Zimbabwe African National Union - Patriotic Front - ZANU-PF), Amtsübernahme: 24.11.2017, letzte Wahl: 23./24.08.2023, nächste Wahl: 2028
Vertreter des Staatsoberhaupts Constantino Chiwenga, Vizepräsident der Republik Simbabwe (ZANU-PF, seit 03.01.2018)
Regierungschef Emmerson Dambudzo Mnangagwa, Präsident der Republik Simbabwe (Zimbabwe African National Union - Patriotic Front - ZANU-PF), Amtsübernahme: 24.11.2017, letzte Wahl: 23./24.08.2023, nächste Wahl: 2028
Außenminister Prof. Amon Murwira, Minister für Auswärtige Angelegenheiten und internationalen Handel (ZANU-PF, seit 15.10.2024)
Währung US-Dollar
Zeitzone UTC+2
Reiseadapter D, G
Kfz-Länderkennzeichen ZW
ISO-3166 ZW, ZWE
Internet-TLD .zw
Landesvorwahl +263
Website https://www.zim.gov.zw/index.php/

Geographie

Der zentrale Teil des Landes besteht aus einem Hochplateau zwischen 1000 und 1700 m Höhe, das sich im Süden zum Limpopo und im Norden zum Sambesi hin absenkt. Dieser ist in der Karibaschlucht zu einem 280 km langen See gestaut worden. Am Ostrand des Landes und unweit der Victoriafälle finden sich noch immergrüne tropische Wälder. Sonst dominiert lichter Trockenwald, der im Südwesten in Dornstrauchsavanne übergeht. Es herrscht wechselfeuchtes tropisches Klima, die Regenzeit dauert von November bis März, während des restlichen Jahres fällt so gut wie kein Niederschlag.

Politik und Bevölkerung

Die Präsidialrepublik leidet unter dem Diktat ihres Präsidenten. Nach der Enteignung und Vertreibung weißer Großfarmer im August 2002 verteilte der Präsident das Land an seine Parteigänger, was zum Zusammenbruch der Landwirtschaft führte. Bantu-Stämme (Schona 70 %, Ndebele 16 %) stellen den Hauptanteil der Bevölkerung.

Geschichte

Einige mächtige Bantu-Reiche sah das Gebiet, ehe es unter Cecil Rhodes ab 1888 unter britischen Einfluss kam und 1891 zum britischen Protektorat erklärt wurde. Ab 1923 erhielt Südrhodesien als Kronkolonie Selbstverwaltung, an der aber nur die europäische Bevölkerung teilhatte. 1965 erklärte die weiße Regierung einseitig die international nicht respektierte Unabhängigkeit. Nach mehrjährigem Krieg erhielt Simbabwe 1980 die volle Souveränität. 2002 wurde das Land zunächst vom Commonwealth suspendiert, 2003 trat es dann aus der Staatenverbindung aus.
Klimadaten
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsbürger

Flugverbindungen bestehen nach Harare, Victoria Falls und Bulawayo.

Die europäische Kommission hat eine Betriebsuntersagung für den europäischen Luftraum gegen die Fluglinie Air Zimbabwe ausgesprochen, siehe Liste unsicherer Fluggesellschaften der.

In Simbabwe herrscht Linksverkehr. Meist schlechter Straßenzustand, nicht funktionierende Ampeln, Tiere auf Landstraßen, schlechte Straßenbeleuchtungen und Fahrzeuge mit überhöhter Geschwindigkeit stellen ein erhebliches Unfallrisiko dar.

Der Zustand der Mietwagen ist nicht mit dem in europäischen Ländern zu vergleichen. Reisende müssen je nach Versicherungsbedingungen für Schäden am Mietwagen haften, auch bei Fremdverschulden.

Öffentliche Busse sind wegen fehlender Ersatzteile und mangelhafter Wartung oftmals in schlechtem technischen Zustand.

Taxis stehen vor allem von und vor den großen Hotels zur Verfügung, können aber auch per Telefon gerufen werden. Grundsätzlich sind lizensierte Taxis mit Taxametern ausgestattet.

Die Versorgung mit elektrischem Strom, Trinkwasser und insbesondere auch mit Kraftstoffen (Benzin und Diesel, überwiegend lange Warteschlangen an den Tankstellen) ist nicht flächendeckend gesichert. Die schlechte Stromversorgung führt zudem zur Beeinträchtigung von Telekomunikation.

  • Vermeiden Sie Überlandfahrten mit öffentlichen Bussen.
  • Verlassen Sie bei Reisen mit einem Mietwagen die Hauptstraßen nicht.
  • Achten Sie bei Mietwagen auf eine ausreichende Versicherung auch für Fremdverschulden.
  • Verzichten Sie nach Einbruch der Dunkelheit auf Fahrten über Land.
  • Handeln Sie bei Taxis ohne Taxameter den Fahrpreis vor Fahrtantritt aus.
  • Führen Sie bei Überlandfahrten stets genügend Trinkwasser und Kraftstoff mit.
  • Stellen Sie möglichst vor der Anmietung einer Unterkunft sicher, dass diese über eine eigene Wasserversorgung mittels eigener Brunnenanlage oder Wasservorratstanks verfügt.

Der internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.

Homosexuelle Handlungen sind mit Strafe bedroht (Geldstrafe oder bis zu einem Jahr Haft), werden von der derzeitigen Regierung öffentlich verurteilt und, wie in vielen anderen afrikanischen Ländern, auch traditionell als unmoralisch empfunden.

  • Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für.

Das Fotografieren und Filmen von Militäranlagen und -fahrzeugen, Soldaten, Polizisten, VIPs und sicherheitsrelevanten Gebäuden (z. B. der Amtssitz des Präsidenten "Zimbabwe House" oder auch "State House" auf der Borrowdale Road in Harare) ist verboten. Dies wird durchaus sehr weit ausgelegt. Landschaftsfotos, bei denen zufälligerweise Farmen von Regierungsmitgliedern mitaufgenommen wurden, führten schon zu Verhaftungen. Ebenfalls verboten ist das Tragen von Camouflage-Kleidung, "Tarnkleidung", die ausschließlich dem Militär vorbehalten ist.

  • Beachten Sie unbedingt Fotografierverbote.

Die bisher gängige Währung in Simbabwe, der USD, wurde durch eine neue Landeswährung, den Zimbabwe Dollar (ZWL), ersetzt.

Die Bezahlung mit USD ist in den meisten Geschäften, Hotels und Restaurants möglich. Ebenso bevorzugen viele Unternehmen die Bezahlung mit USD. Generell herrscht Bargeldknappheit. Banknoten und Münzen der neuen Landeswährung ZWL existieren bislang nur in begrenztem Umfang. Die Modalitäten des Zahlungsverkehrs unterliegen immer wieder kurzfristigen Änderungen.

Die Bezahlung mit ausländischen Kreditkarten und das Abheben von Bargeld an Geldautomaten sind derzeit nicht landesweit sichergestellt. Kreditkarten werden nur selten akzeptiert; wenn überhaupt, dann zumeist VISA und Mastercard. Reisende sollten ihre Reise daher mit ausreichend Bargeld antreten. Es ist ratsam, größere Geldbeträge im Hotel im Safe zu deponieren, um das Diebstahlrisiko zu minimieren.

Bei Geldmangel oder Verlust der mitgebrachten Reisemittel besteht die Möglichkeit, sich über die einschlägigen international operierenden Finanztransaktionsdienstleister Geld aus Deutschland in kleineren Mengen überweisen zu lassen. Es ist nicht ausgeschlossen, dass aufgrund des allgemeinen Devisenmangels einzelne Filialen dieser Finanztransaktionsdienstleister trotz erfolgter Überweisung nicht in der Lage sind, Bargeld auszuzahlen. Ausgenommen ist hiervon nach eigener Auskunft die Filiale in der Ecobank Zimbabwe, 2 Piers Road Sam Levy's Village, Borrowdale, Harare, Tel.: +263-42-851642.

  • Prüfen Sie mit Ihrem Reiseveranstalter, Ihrem Hotel oder Ihrer Lodge, wie Sie Zahlungen leisten oder Bargeld erhalten können.

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet ist eine Gelbfieberimpfung nachzuweisen.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A und Typhus, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B und Tollwut empfohlen.
  • Stellen Sie einen vollständigen Impfschutz gegen Poliomyelitis sicher. Bei Aufenthalten über vier Wochen sollte laut -Vorgaben eine Impfung vier Wochen bis 12 Monate vor Ausreise aus dem betroffenen Land erfolgen. Bei einem Aufenthalt unter vier Wochen ist eine Auffrischimpfung empfohlen, wenn die letzte Impfung vor mehr als zehn Jahren verabreicht wurde, siehe Poliomyelitis-Impfung.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die .

Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe Malaria.

  • Stellen Sie sich beim Auftreten von Fieber während oder auch noch Monate nach einer entsprechenden Reise schnellstmöglich beim Arzt vor und weisen Sie ihn auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet hin.

Ein hohes Malariarisiko besteht in allen Regionen (Ausnahmen s.u.), einschl. Sambesital, den Viktoriafällen, den Nationalparks Chizaria, Hwange, Gonarhezou und Mana Pools. In der Provinz Midlands und dem Nationalpark Matobo besteht von Juni bis Oktober ein mittleres, von November bis Mai ein hohes Risiko. Mittlere Risiken bestehen in Harare und Bulawayo. Der Anteil an Malaria tropica (P. falciparum) beträgt über 99%. Eine Karte der Risikogebiete stellt die zur Verfügung.

Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:

  • Tragen Sie körperbedeckende, helle Kleidung (lange Hosen, lange Hemden).
  • Applizieren Sie wiederholt Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen, tagsüber sowie in den Abendstunden und nachts.
  • Schlafen Sie unter einem imprägnierten Moskitonetz.

Je nach Reiseprofil ist neben der notwendigen Expositionsprophylaxe zudem eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll. Hierfür sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z. B. Atovaquon-Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) erhältlich.

  • Besprechen Sie die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner oder Reisemediziner.
  • Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats wird empfohlen.

HIV/AIDS-Infektionen stellen ein relevantes Problem in Simbabwe dar. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.

  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.

Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:

  • Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch den Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
  • Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
  • Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
  • Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
  • Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
  • Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
  • Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.

Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen und kann daher gut durch entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden Verlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist nur sehr selten gegeben, in der Regel nur bei besonderen Expositionen wie der Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten, siehe Cholera.

  • Lassen Sie sich hinsichtlich Ihres Risikoprofils durch einen Tropen- oder Reisemediziner beraten.

Im Norden des Landes - vor allem im Karibabecken - kann es sporadisch (auch bei Safari-Touristen) zu einer Infektion mit dem Erreger der Schlafkrankheit kommen, die durch große, tagaktive Tsetse-Fliegen mit einem schmerzhaften Stich auch durch dünneren Stoff hindurch übertragen werden kann.

  • Vermeiden Sie Fliegenstiche durch angemessenes Verhalten (Vorsicht bei Fahrten mit offenen Fahrzeugen) und entsprechende feste, lange Kleidung, auch stabiles Schuhwerk ist hier besonders angeraten.

Die medizinische Versorgung auf dem Lande und in der Hauptstadt ist mit westeuropäischen Strukturen nicht vergleichbar. Es gibt zumindest in der Hauptstadt einige Kliniken und Krankenhäuser (Privatsektor) mit sehr ordentlichen Verhältnissen. Sehr schwer erkrankte Patienten sollten nach Südafrika/Deutschland ausgeflogen werden. In vielen Apotheken findet sich eine zufriedenstellende Ausstattung mit Medikamenten.

Medizinische Evakuierungen bietet im Gastland Emergency Medical Rescue Services - EMRES - oder auch die Firma ACE Air & Ambulance an. Im medizinischen Notfall wird der komplette Patiententransfer, inklusive Benachrichtigung aller Facharztrichtungen, nach Südafrika organisiert.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die .

Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss

Einreisebestimmungen für deutsche, schweizerische und österreichische Staatsbürger

Reisewarnung

Überblick

Stand - Thu, 12 Sep 2024 14:15:00 +0200
(Unverändert gültig seit: Thu, 12 Sep 2024 14:33:59 +0200)

Letzte Änderungen:

Sicherheit – Innenpolitische Lage

Reiseinfos – Geld/Kreditkarten

Einreise und Zoll - Visum
Redaktionelle Änderungen

Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen".
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und  des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.

Sicherheit

Terrorismus

Innenpolitische Lage

Aufgrund der angespannten wirtschaftlichen Lage und der daraus resultierenden sozialen Spannungen muss in den städtischen Ballungsräumen mit Demonstrationen und teilweise auch mit gewaltsamen Auseinandersetzungen gerechnet werden.
Ausländer dürfen ohne staatliche Akkreditierung nicht über die aktuellen Entwicklungen im Land berichten. Das schließt auch jegliches Sammeln von Informationen, Gespräche mit der Bevölkerung oder das Fotografieren und Filmen mit der Handykamera ein, da dies als illegale journalistische Tätigkeit ausgelegt werden kann. In Notfällen ist von Sicherheitskräften in der Regel keine Hilfe zu erwarten.

  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig und fotografieren Sie diese nicht.
  • Beteiligen Sie sich nicht an Diskussionen mit politischem Inhalt, auch nicht in den sozialen Medien.
  • Führen Sie außerhalb Ihrer Unterkunft stets Ausweisdokumente mit sich.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.

Kriminalität

Die ausgesprochen schwierige politische, wirtschaftliche und soziale Lage der Bevölkerung hat zu einem Anstieg der Kriminalität geführt. Vor allem in den Innenstädten von Harare und Bulawayo, aber auch in den kleineren Städten, sind verstärkt Taschendiebstähle und Blitzeinbrüche (Überfälle, bei denen Autotüren geöffnet oder Scheiben eingeschlagen werden, um Wertgegenstände zu entwenden, sog. „smash and grab") zu verzeichnen.
Nachts besteht ein erhöhtes Überfallrisiko, besonders in den Städten, an roten Ampeln und unbeleuchteten Kreuzungen.

  • Seien Sie nach Einbruch der Dunkelheit nicht zu Fuß unterwegs.
  • Halten Sie im Auto die Fenster immer geschlossen und die Türen von innen verriegelt.
  • Lassen Sie Handtaschen, Fotoapparate usw. nicht sichtbar im Auto liegen.
  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
  • Nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen und im Bus besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.

Natur und Klima

Es herrscht größtenteils ein subtropisches Klima.
In der Regenzeit von November bis April kommt es regelmäßig zu Überschwemmungen und Erdrutschen und in der Folge zu erheblichen Verkehrsbehinderungen.

Simbabwe liegt in einer latent seismisch aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben kommen kann.

  • Verfolgen Sie regelmäßig Wetterberichte.
  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
  • Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.

Reiseinfos

Infrastruktur/Verkehr

Flugverbindungen bestehen nach Harare, Victoria Falls und Bulawayo.

Die europäische Kommission hat eine Betriebsuntersagung für den europäischen Luftraum gegen die Fluglinie Air Zimbabwe ausgesprochen, siehe Liste unsicherer Fluggesellschaften der EU.

In Simbabwe herrscht Linksverkehr. Meist schlechter Straßenzustand, nicht funktionierende Ampeln, Tiere auf Landstraßen, schlechte Straßenbeleuchtungen und Fahrzeuge mit überhöhter Geschwindigkeit stellen ein erhebliches Unfallrisiko dar.

Der Zustand der Mietwagen ist nicht mit dem in europäischen Ländern zu vergleichen. Reisende müssen je nach Versicherungsbedingungen für Schäden am Mietwagen haften, auch bei Fremdverschulden.

Öffentliche Busse sind wegen fehlender Ersatzteile und mangelhafter Wartung oftmals in schlechtem technischen Zustand.

Taxis stehen vor allem von und vor den großen Hotels zur Verfügung, können aber auch per Telefon gerufen werden. Grundsätzlich sind lizensierte Taxis mit Taxametern ausgestattet.

Die Versorgung mit elektrischem Strom, Trinkwasser und insbesondere auch mit Kraftstoffen (Benzin und Diesel, überwiegend lange Warteschlangen an den Tankstellen) ist nicht flächendeckend gesichert. Die schlechte Stromversorgung führt zudem zur Beeinträchtigung von Telekomunikation.

  • Vermeiden Sie Überlandfahrten mit öffentlichen Bussen.
  • Verlassen Sie bei Reisen mit einem Mietwagen die Hauptstraßen nicht.
  • Achten Sie bei Mietwagen auf eine ausreichende Versicherung auch für Fremdverschulden.
  • Verzichten Sie nach Einbruch der Dunkelheit auf Fahrten über Land.
  • Handeln Sie bei Taxis ohne Taxameter den Fahrpreis vor Fahrtantritt aus.
  • Führen Sie bei Überlandfahrten stets genügend Trinkwasser und Kraftstoff mit.
  • Stellen Sie möglichst vor der Anmietung einer Unterkunft sicher, dass diese über eine eigene Wasserversorgung mittels eigener Brunnenanlage oder Wasservorratstanks verfügt.

Führerschein

Der internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.

LGBTIQ

Homosexuelle Handlungen sind mit Strafe bedroht (Geldstrafe oder bis zu einem Jahr Haft), werden von der derzeitigen Regierung öffentlich verurteilt und, wie in vielen anderen afrikanischen Ländern, auch traditionell als unmoralisch empfunden.

Rechtliche Besonderheiten

Das Fotografieren und Filmen von Militäranlagen und -fahrzeugen, Soldaten, Polizisten, VIPs und sicherheitsrelevanten Gebäuden (z. B. der Amtssitz des Präsidenten "Zimbabwe House" oder auch "State House" auf der Borrowdale Road in Harare) ist verboten. Dies wird durchaus sehr weit ausgelegt. Landschaftsfotos, bei denen zufälligerweise Farmen von Regierungsmitgliedern mitaufgenommen wurden, führten schon zu Verhaftungen. Ebenfalls verboten ist das Tragen von Camouflage-Kleidung, sog. „Tarnkleidung", die ausschließlich dem Militär vorbehalten ist.

  • Beachten Sie unbedingt Fotografierverbote.

Geld/Kreditkarten

Die bisher gängige Währung in Simbabwe, der USD, wurde durch eine neue Landeswährung, den Zimbabwe Dollar (ZWL), ersetzt.

Die Bezahlung mit USD ist in den meisten Geschäften, Hotels und Restaurants möglich. Ebenso bevorzugen viele Unternehmen die Bezahlung mit USD. Generell herrscht Bargeldknappheit. Banknoten und Münzen der neuen Landeswährung ZWL existieren bislang nur in begrenztem Umfang. Die Modalitäten des Zahlungsverkehrs unterliegen immer wieder kurzfristigen Änderungen.

Die Bezahlung mit ausländischen Kreditkarten und das Abheben von Bargeld an Geldautomaten sind derzeit nicht landesweit sichergestellt. Kreditkarten werden nur selten akzeptiert; wenn überhaupt, dann zumeist VISA und Mastercard. Reisende sollten ihre Reise daher mit ausreichend Bargeld antreten. Es ist ratsam, größere Geldbeträge im Hotel im Safe zu deponieren, um das Diebstahlrisiko zu minimieren.

Bei Geldmangel oder Verlust der mitgebrachten Reisemittel besteht die Möglichkeit, sich über die einschlägigen international operierenden Finanztransaktionsdienstleister Geld aus Deutschland in kleineren Mengen überweisen zu lassen. Es ist nicht ausgeschlossen, dass aufgrund des allgemeinen Devisenmangels einzelne Filialen dieser Finanztransaktionsdienstleister trotz erfolgter Überweisung nicht in der Lage sind, Bargeld auszuzahlen. Ausgenommen ist hiervon nach eigener Auskunft die Filiale in der Ecobank Zimbabwe, 2 Piers Road Sam Levy's Village, Borrowdale, Harare, Tel.: +263-42-851642.

  • Prüfen Sie mit Ihrem Reiseveranstalter, Ihrem Hotel oder Ihrer Lodge, wie Sie Zahlungen leisten oder Bargeld erhalten können.

Einreise und Zoll

Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.

Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19

Bestimmungen zur Einreise können sich ändern. Bitte informieren Sie sich bei den offiziellen Stellen Simbabwes sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Nein
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:

Reisedokumente müssen noch mindestens sechs Monate über den beabsichtigen Aufenthalt hinaus gültig sein.

Einreise mit Transitflügen/und Rückflug via Südafrika

Sowohl die südafrikanischen als auch die simbabwischen Einreisebehörden verlangen, dass in jedem Pass mindestens noch sechs leere visierfähige Seiten verfügbar sind. Simbabwe und Südafrika verlangen jeweils zwei aufeinanderfolgende leere visierfähige Seiten in jedem Pass für die Ein- und Ausreise. Darüber hinaus verlangen beide Länder zusätzlich zwei weitere leere, visierfähige Seiten.

  • Beachten Sie, dass bei Transitflügen via Südafrika und Rückflug via Südafrika mindestens sechs leere Seiten im Pass verfügbar sind; bei Einreise nach Simbabwe (ohne Transitflug) mindestens vier leere Seiten.

Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum. Dieses kann nur bei der Einreise sowohl an den Landesgrenzen als auch an den Flughäfen erteilt werden. Detaillierte Informationen sind beim Department of Immigration Zimbabwe oder bei der simbabwischen Botschaft in Berlin erhältlich.

Einreisevisa mit einer Gültigkeit von 30 Tagen werden gegen eine Gebühr von 30 USD an den beiden internationalen Flughäfen Harare und Victoria Falls sowie an den Landesgrenzen ausgestellt.

Einreisevisa können ebenfalls online beantragt und bezahlt werden.

Weitere Informationen erteilt die simbabwische Einwanderungsbehörde per E-Mail evisazim@gmail.com oder telefonisch 00263-716801141/772257364/712321210/772225625).

Das bei der Einreise erhältliche Visum ist ein touristisches Visum, das keine Aufnahme von Tätigkeiten im Land erlaubt. Auch ehrenamtliche Praktika stellen einen Verstoß gegen simbabwische Aufenthaltsbestimmungen dar, die zu hohen Geld- und Haftstrafen führen können.

Für die Aufnahme einer Tätigkeit, auch einer freiwilligen, ist ein sogenanntes Business Visum zu beantragen; der entsprechende Aufenthaltstitel wird anschließend vom Department of Immigration, Linquenda House, Nelson Mandela Ave., erteilt.

Für den Aufenthalt über den im Visum gewährten Zeitraum hinaus oder für den Besuch eines der Nachbarländer ist eine Visumsverlängerung bzw. gegebenenfalls eine Änderung in ein Visum zur mehrfachen Einreise (Multiple-Entry-Visa) durch das Department of Immigration, Linquenda House, Nelson Mandela Ave. erforderlich.
Die Änderung oder Verlängerung sollte rechtzeitig beantragt werden, um unangenehme Folgen wie Verschiebung der Abreise zu vermeiden.
Auch die Einwanderungsbehörden in den größeren Städten können eine Visumsverlängerung oder Änderung vornehmen. Zuständig ist jeweils das Department of Immigration.

Verstöße gegen die simbabwischen Aufenthaltsbestimmungen können zu hohen Geldstrafen und Haft führen.

Minderjährige

Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise Minderjähriger bekannt.

Einfuhrbestimmungen

Die Freigrenze für die zollfreie Einfuhr von Waren und Gütern bei der Einreise wurde auf 2.000 USD reduziert.

Die Einfuhr von Bargeld ist weiterhin in unbeschränkter Höhe möglich. Allerdings sollte die eingeführte Menge bei der Einreise unbedingt beim simbabwischen Zoll deklariert werden, damit der Restbetrag bei Ausreise wieder mitgeführt werden kann. Nach Angaben des simbabwischen Zolls beträgt die Höchstgrenze 10.000 USD. Weitere Informationen bietet der simbabwische Zoll  (Importation and Exportation of Currency by Travellers).

Bei Ausfuhr einer größeren Menge an Kunsthandwerk und Shona-Skulpturen, die zum Verkauf bestimmt sind, muss eine Genehmigung der Zollbehörde vorgelegt werden. Die Vorschriften können sich ständig ändern, daher empfiehlt es sich, direkt beim Zoll in Harare nachzufragen.

Nach simbabwischem Recht ist die Einfuhr von persönlichen Jagdwaffen (Gewehren) für eine Jagdsafari mit dazugehörender Munition prinzipiell zwar erlaubt. Für die Einfuhr ist jedoch eine befristete Erlaubnis (Temporary Import Permit) notwendig, die man an jedem internationalen Flughafen Simbabwes erhalten kann. Die Einfuhr von automatischen Langwaffen sowie von Faustfeuerwaffen ist nicht gestattet. Die temporäre Ausfuhr von Jagdgewehren (welche von Teil I Abschnitt A der Ausfuhrliste erfasst sind) aus Deutschland nach Simbabwe ist aufgrund eines bestehenden Waffenembargos jedoch verboten. Weitere Informationen sind beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle erhältlich.

Heimtiere

Heimtiere benötigen neben einer gültigen Tollwutimpfung und eines veterinärärztlichen Zeugnisses eine „Import Permit". Nehmen Sie hierzu rechtzeitig Kontakt mit der Konsularabteilung der Botschaft von Simbabwe auf. 

Gesundheit

Impfschutz

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet ist eine Gelbfieberimpfung nachzuweisen.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A und Typhus, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B und Tollwut empfohlen.
  • Stellen Sie einen vollständigen Impfschutz gegen Poliomyelitis sicher. Bei Aufenthalten über vier Wochen sollte laut WHO-Vorgaben eine Impfung vier Wochen bis 12 Monate vor Ausreise aus dem betroffenen Land erfolgen. Bei einem Aufenthalt unter vier Wochen ist eine Auffrischimpfung empfohlen, wenn die letzte Impfung vor mehr als zehn Jahren verabreicht wurde, siehe Poliomyelitis-Impfung.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

Malaria

Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe Malaria.

  • Stellen Sie sich beim Auftreten von Fieber während oder auch noch Monate nach einer entsprechenden Reise schnellstmöglich beim Arzt vor und weisen Sie ihn auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet hin.

Ein hohes Malariarisiko  besteht in allen Regionen (Ausnahmen s.u.), einschl.  Sambesital, den Viktoriafällen, den Nationalparks Chizaria, Hwange, Gonarhezou und Mana Pools. In der Provinz Midlands und dem Nationalpark Matobo besteht von Juni bis Oktober ein mittleres, von November bis Mai ein hohes Risiko. Mittlere Risiken bestehen in Harare und Bulawayo. Der Anteil an Malaria tropica (P. falciparum) beträgt über 99%. Eine Karte der Risikogebiete stellt die DTG zur Verfügung.

Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:

  • Tragen Sie körperbedeckende, helle Kleidung (lange Hosen, lange Hemden).
  • Applizieren Sie wiederholt Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen, tagsüber sowie in den Abendstunden und nachts.
  • Schlafen Sie ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz. 

Je nach Reiseprofil ist neben der notwendigen Expositionsprophylaxe zudem eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll. Hierfür sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z. B. Atovaquon-Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) erhältlich.

  • Besprechen Sie die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner oder Reisemediziner.
  • Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats wird empfohlen.

HIV/AIDS

HIV/AIDS-Infektionen stellen ein relevantes Problem in Simbabwe dar. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.

  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.

Durchfallerkrankungen

Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:

  • Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch den Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
  • Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
  • Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
  • Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
  • Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
  • Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
  • Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.

Cholera

Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen und kann daher gut durch entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden Verlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist nur sehr selten gegeben, in der Regel nur bei besonderen Expositionen wie z.B. der Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten, siehe Cholera.

  • Lassen Sie sich hinsichtlich Ihres Risikoprofils ggf. durch einen Tropen- oder Reisemediziner beraten.

Schlafkrankheit (Afrikanische Trypanosomiasis)

Im Norden des Landes - vor allem im Karibabecken - kann es sporadisch (auch bei Safari-Touristen) zu einer Infektion mit dem Erreger der Schlafkrankheit kommen, die durch große, tagaktive Tsetse-Fliegen mit einem schmerzhaften Stich auch durch dünneren Stoff hindurch übertragen werden kann.

  • Vermeiden Sie Fliegenstiche durch angemessenes Verhalten (u.a. Vorsicht bei Fahrten mit offenen Fahrzeugen) und entsprechende feste, lange Kleidung, auch stabiles Schuhwerk ist hier besonders angeraten.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung auf dem Lande und in der Hauptstadt ist mit westeuropäischen Strukturen nicht vergleichbar. Es gibt zumindest in der Hauptstadt einige Kliniken und Krankenhäuser (Privatsektor) mit sehr ordentlichen Verhältnissen. Sehr schwer erkrankte Patienten sollten nach Südafrika/Deutschland ausgeflogen werden. In vielen Apotheken findet sich eine zufriedenstellende Ausstattung mit Medikamenten.

Medizinische Evakuierungen bietet im Gastland Emergency Medical Rescue Services - EMRES - oder auch die Firma ACE Air & Ambulance an. Im medizinischen Notfall wird der komplette Patiententransfer, inklusive Benachrichtigung aller Facharztrichtungen, nach Südafrika organisiert.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab. 
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.

Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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Weitere Hinweise für Ihre Reise

Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise

Gesundheitsvorsorge

Übersicht

Die medizinische Versorgung ist mit der in Europa nicht zu vergleichen und vielfach technisch, apparativ und/oder hygienisch problematisch. Oft fehlen (insbesondere in ländlichen Gebieten) Ärzte und qualifiziertes Pflegepersonal. Bei Unfällen sollte, falls möglich, auf Einlieferung in ein privates Krankenhaus in Bulawayo oder Harare bestanden werden. Die Aufnahme in private wie auch staatliche Krankenhäuser erfolgt jedoch nur, wenn entweder Vorkasse geleistet oder eine Garantieerklärung abgegeben wird. Sehr schwer erkrankte Patienten sollten nach Südafrika / Deutschland ausgeflogen werden. 

Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen.

In vielen Apotheken findet sich – nicht zuletzt mit Einführung des US$  – wieder eine zufriedenstellende Ausstattung mit Medikamenten. Dennoch sollte eine gut sortierte individuelle Reiseapotheke unbedingt mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden.

Impfungen

Titel Besondere Vorsichtsmaßnahmen Gesundheitszeugnis erforderlich
Essen & Trinken 4 -
Malaria 3 -
Typhus & Polio Ja -
Cholera 2 -
Gelbfieber 1 -

Anmerkungen Impfungen

[1] Eine Impfbescheinigung gegen Gelbfieber wird von allen Reisenden verlangt, die innerhalb von sechs Tagen nach Aufenthalt oder Transit in den von der WHO ausgewiesenen Infektionsgebieten einreisen wollen und die über ein Jahr alt sind. Ausgenommen sind Transitpassagiere in Simbabwe, die den Flughafen nicht verlassen. Der Nachweis einer gültigen Gelbfieberimpfung wird bei der Einreise aus Europa über London bzw. Johannesburg nicht verlangt.

[2]
Eine Impfbescheinigung gegen Cholera ist keine Einreisebedingung, das Risiko einer Infektion besteht jedoch in der Hauptstadt Harare und in ländlichen Gebieten v.a. während der Regenzeit von November bis März. Da die Wirksamkeit der Schutzimpfung umstritten ist, empfiehlt es sich, rechtzeitig vor Antritt der Reise ärztlichen Rat einzuholen. Um sich zu schützen sollte man eine sorgfältige Trinkwasser- und Lebensmittelhygiene anwenden. Eine Impfung ist nur in seltenen Fällen zu empfehlen.

[3] Hohes Malariarisiko besteht für Gebiete unter 1200 m ganzjährig im Norden, Nordwesten und Nordosten, im Sambesi-Tal, Kariba-Becken, Victoria-Fälle, Nationalparks Hwange etc. Hohes Risiko von September bis einschließlich Mai im Süden und im Südosten von Simbabwe in Gebieten unter 1200m. Geringes Risiko von Juni bis August in Gebieten unter 1200 m im Süden und im Südosten. In Harare, Bulawayo und in Gebieten über 1200m besteht ganzjährig ein geringes Risiko. Die gefährlichere Malariaart Plasmodium falciparum herrscht vor (99%).

[4] Wegen der Gefahr möglicher Infektionen ist auf eine sorgfältige Trinkwasser- und Nahrungsmittelhygiene zu achten, beispielsweise Typhus-Epidemien treten regelmäßig auf. Wasser sollte generell vor der Benutzung zum Trinken, Zähneputzen und zur Eiswürfelbereitung entweder abgekocht oder anderweitig sterilisiert werden oder abgepackt gekauft werden. 

Beim Kauf von abgepacktem Wasser sollte darauf geachtet werden, dass die Original-Verpackung nicht angebrochen ist. Trocken- und Dosenmilch nur mit sterilisiertem Wasser anrühren. Fleisch- und Fischgerichte nur gut durchgekocht und heiß serviert essen. Der Genuss von Schweinefleisch, rohen Salaten und Mayonnaise sollte vermieden werden. Gemüse sollte gekocht und Obst geschält werden.

Gesundheitszeugnis

Für eine Daueraufenthalts- und Arbeitserlaubnis ist die Vorlage eines Gesundheitszeugnisses (Health Certificate) in englischer Sprache erforderlich, das zeigt, dass der Reisende frei von ansteckenden Krankheiten, speziell von Tuberkulose, ist. Ein Röntgenbefund des Thorax ist beizufügen, der Röntgenfilm möglichst mitzugeben.

Andere Risiken

Bilharziose-Erreger kommen landesweit in manchen Teichen und Flüssen vor, das Schwimmen und Waten in Binnengewässern sollte daher vermieden werden. Gut gepflegte Schwimmbecken mit gechlortem Wasser sind unbedenklich.

Hepatitis A und Hepatitis B kommen landesweit vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.

HIV/AIDS ist im Lande ein großes Problem und eine große Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.

Die Maul- und Klauenseuche (MKS) ist in Simbabwe endemisch und kommt landesweit vor. Am besten schützt man sich, indem man Tierkontakte vermeidet.

Pest kommt in der Region Matabeleland North vor. Der Schutz vor Ratten und Flöhen durch sichere Schlafplätze und häufigeres Wäschewechseln sowie das Fernhalten von bereits Erkrankten reduzieren die Ansteckungsgefahr. Bei beruflicher Tätigkeit in Pestgebieten empfiehlt sich die prophylaktische Einnahme von Antibiotika.

Die Schlafkrankheit kommt landesweit vor, insbesondere im im Karibabecken im Norden des Landes. Es empfehlen sich sorgfältige Mücken-Schutzmaßnahmen.

Tollwut kommt landesweit vor. Überträger sind u.a. Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Pass- und Visabestimmungen

Notwendige Einreisedokumente

Titel Pass erforderlich Visum erforderlich Rückflugticket erforderlich
Türkei Ja Ja Ja
Andere EU-Länder Ja 1/2 Ja
Schweiz Ja Ja/2 Ja
Österreich Ja Ja/2 Ja
Deutschland Ja Ja/2 Ja

Reisepassinformationen

Ein Reisepass ist allgemein erforderlich, er muss bei der Ausreise noch mindestens 6 Monate gültig sein und mindestens sechs freie leere Seiten, von denen jeweils zwei nebeneinanderliegende Seiten sind.

Visainformationen

Allgemein erforderlich, ausgenommen sind für Aufenthalte von bis zu 3 Monaten u.a. Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder:

[1] Malta und Zypern.


Visum bei der Einreise oder e-Visum:
Staatsangehörige u.a. folgender Länder können für touristische Aufenthalte von bis zu 30 Tagen gebührenpflichtige Visa bei der Einreise erhalten oder vor der Reise eine e-Visum beantragen, sofern sie Rück- oder Weiterreisedokumente und ausreichende Geldmittel für den Aufenthalt vorweisen können:

[2] (a) EU-Länder (Ausnahmen: Kein Visum für Aufenthalte von bis zu 3 Monaten benötigen u.a. Staatsbürger von Malta und Zypern);

(b) Schweiz;

(c) Türkei.

Das Touristen-Visum wird bei der Einreise an den Flughäfen in Harare, Bulawayo oder Victoria Falls und an den Grenzübergängen erteilt.

Hinweis: Staatsangehörige von Ländern, die in die Visumkategorie B fallen und somit kein Visum vor der Einreise beantragen müssen (z.B. alle EU-Länder außer Malta und Zypern), wird empfohlen, das Visum bei der Einreise zu beantragen und nicht als e-Visum. Die Beantragung eines e-Visums spare keine Zeit.

Das gemeinsame KAZA-Visum für Sambia und Simbabwe ist bis zu 30 Tage gültig. Es kann u.a. von den Staatsbürgern der folgenden in der obigen Tabelle genannten Länder beantragt werden:
 
(a) Deutschland, Österreich und alle anderen EU-Staaten (Ausnahme: Bulgarien, Irland (Rep.), Malta, Rumänien und Zypern);
 
(b) Schweiz;
 
(c) Türkei.

 

Einreise mit Kindern

Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).

Österreicher: Eigener Reisepass.

Schweizer: Eigener Reisepass.

Türken: Eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Bearbeitungsdauer

e-Visum: 7 Wektage.

Gültigkeit

Visa sind für Aufenthalte von bis zu 6 Monaten gültig.

KAZA-Visum: 30 Tage.

Transit

Ansonsten visumpflichtige Transitreisende, die innerhalb von 6 Stunden weiterfliegen, den Flughafen nicht verlassen und über gültige Weiterreisedokumente verfügen, benötigen kein Transitvisum.

Visaarten und Kosten

Einfachvisum (Single entry), Zweifachvisum (Double entry) und Mehrfachvisum (Multiple entry).

 
 

Kosten

Einfachvisum (Single entry): 30 US$,

Zweifachvisum (Double entry): 45 US$.

Kaza Univisa: 50 US$.

Antrag erforderlich

(a) 1 Antragsformular (downloadbar auf der Website der zuständigen diplomatischen Vertretung).
(b) 2 farbige Passfotos.
(c) Reisepass, der bei der Antragstellung noch mindestens 6 Monate gültig ist, und Kopie des Reisepasses.
(d) Ticket für Rück- oder Weiterreise und Nachweis über die Reiseroute.

(e) Unterkunftsnachweis (Hotelbuchungen)
(f) Nachweis ausreichender Geldmittel für die Dauer des Aufenthalts.
(g) Gebühr (bei Antragstellung in bar, per Verrechnungsscheck oder Überweisung mit Beleg)
(h) Frankierter Einschreiben-Rückumschlag für die Zustellung des Blattvisums (Visa Slip).

(i) Ggf. frühere Visa von Simbabwe.

Geld

Währung

1 Simbabwe-Dollar = 100 Cent. Währungskürzel: $ oder Z$; ZWD. ZWL (ISO-Code). Banknoten gibt es im Wert von 100, 50, 20, 10, 5 und 2 Z$. 

Achtung: Die Landeswährung ist kaum in Umlauf, es besteht Bargeldknappheit.

Hinweis: Obwohl die Bezahlung mit ausländischen Währungen in Simbabwe untersagt ist, wird der US-Dollar von vielen Geschäften, Hotels und Restaurants akzeptiert. Der US-Dollar kann in Simbabwe umgetauscht werden, der Wechselkurs ist jedoch unberechenbar. 

 

Devisenbestimmungen

Die Einfuhr von Landes- und Fremdwährung ist unbeschränkt. Die Einfuhr einer Summe, die den Gegenwert von 10.000 US$ übersteigt, sollte deklariert werden, um bei der Ausreise ggf. die Ausfuhr des Geldes zu ermöglichen. Die Ausfuhr von Landeswährung ist auf einen Gegenwert von max. 1.000 US$ beschränkt. Die Ausfuhr von Fremdwährungen ist auf einen Gegenwert von 10.000 US$ beschränkt. 

Der Gebrauch von Fremdwährungen als Zahlungsmittel ist in Simbabwe verboten.

Kreditkarten

Der elektronische Zahlungsverkehr wird mit sogenannten RTGS-Dollar („Real Time Gross Settlement“) abgewickelt.

 

Die Bezahlung mit ausländischen Kreditkarten und das Abheben von Bargeld an Geldautomaten ist derzeit landesweit stark eingeschränkt. Am ehesten werden Visa und Mastercard akzeptiert. Reisende sollten zur Sicherheit stets über ausreichend Bargeld verfügen.

Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.

Reiseschecks

Reiseschecks sind in Deutschland und in der Schweiz nicht mehr und in Österreich kaum noch erhältlich. Reiseschecks können in Simbabwe in Großstädten bei Filialen der Stanbic Bank eingelöst werden.

Öffnungszeiten der Bank

Mo, Di, Do, Fr 08.00-15.00 Uhr, Mi 08.00-14.00 Uhr, Sa 08.00-12.00 Uhr.

Zollfrei Einkaufen

Überblick

Die folgenden Artikel können einmal pro Monat zollfrei nach Simbabwe eingeführt werden:

Waren bis zu einem Gesamtwert von 200 US$ einschließlich Parfüm, Geschenke sowie
Tabakwaren in geöffneten Verpackungen ohne Mengenbegrenzung (keine Altersbegrenzung)
und 5 l alkoholische Getränke (davon bis zu 2 l Spirituosen) (Personen ab 18 J.).

Hinweis: Unabhängig von der oben angegebenen Freigrenze werden auf einige Lebensemittel wie u.a. Käse, Joghurt, Zucker, Mehl, Fleisch, Honig etc. sowie auf Betten, Matratzen, Kühlschränge und Herde immer Einfuhrsteuern erhoben.

Verbotene Importe

Pornografische Medien; Schlagmesser/feststellbare Klingen; Hautaufhellende Cremes auf Hydrochinon- und Quecksilberbasis; gefälschte Münzen oder Währungen; Waren aus dem Gefängnis- und Strafvollzug; Spirituosen mit Zubereitungen, Extrakten, Essenzen oder chemischen Erzeugnissen, die schädlich sind; alle Waren, die anstößig, obszön oder anstößig sind.

Jegliche Güter, die geeignet sind, die Moral der Einwohner oder irgendeiner Klasse von Einwohnern Simbabwes zu verderben

Quellenangaben
  • DuMont Die Welt - Atlas mit Länderlexikon, DuMont Reiseverlag, 2015-04
  • Simbabwe - Reise- und Sicherheitshinweise, Auswärtiges Amt, Stand - 24.10.2024 (Unverändert gültig seit: 12.09.2024)
    Haftungsausschluss: Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
  • Der Reiseführer, Columbus Travel Media Ltd., Stand - 24.10.2024 (Unverändert gültig seit: 12.09.2024)
    Information: Einreisebestimmungen für deutsche, schweizerische und österreichische Staatsbürger werden mit freundlicher Genehmigung von Columbus Travel Media veröffentlicht. Alle Angaben ohne Gewähr.
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