Ländername | Republik Simbabwe/Republic of Zimbabwe |
Fläche | 390.757 km2 |
Hauptstadt | Harare |
Bevölkerung | 15.178.979 |
Sprache | Englisch |
Staats-/Regierungsform | Republik mit Präsidialverfassung |
Staatsoberhaupt | Emmerson Dambudzo Mnangagwa, Präsident der Republik Simbabwe (Zimbabwe African National Union - Patriotic Front - ZANU-PF), Amtsübernahme: 24.11.2017, letzte Wahl: 23./24.08.2023, nächste Wahl: 2028 |
Vertreter des Staatsoberhaupts | Constantino Chiwenga, Vizepräsident der Republik Simbabwe (ZANU-PF, seit 03.01.2018) |
Regierungschef | Emmerson Dambudzo Mnangagwa, Präsident der Republik Simbabwe (Zimbabwe African National Union - Patriotic Front - ZANU-PF), Amtsübernahme: 24.11.2017, letzte Wahl: 23./24.08.2023, nächste Wahl: 2028 |
Außenminister | Prof. Amon Murwira, Minister für Auswärtige Angelegenheiten und internationalen Handel (ZANU-PF, seit 15.10.2024) |
Währung | US-Dollar |
Zeitzone | UTC+2 |
Reiseadapter | D, G |
Kfz-Länderkennzeichen | ZW |
ISO-3166 | ZW, ZWE |
Internet-TLD | .zw |
Landesvorwahl | +263 |
Website | https://www.zim.gov.zw/index.php/ |
Flugverbindungen bestehen nach Harare, Victoria Falls und Bulawayo.
Die europäische Kommission hat eine Betriebsuntersagung für den europäischen Luftraum gegen die Fluglinie Air Zimbabwe ausgesprochen, siehe Liste unsicherer Fluggesellschaften der.
In Simbabwe herrscht Linksverkehr. Meist schlechter Straßenzustand, nicht funktionierende Ampeln, Tiere auf Landstraßen, schlechte Straßenbeleuchtungen und Fahrzeuge mit überhöhter Geschwindigkeit stellen ein erhebliches Unfallrisiko dar.
Der Zustand der Mietwagen ist nicht mit dem in europäischen Ländern zu vergleichen. Reisende müssen je nach Versicherungsbedingungen für Schäden am Mietwagen haften, auch bei Fremdverschulden.
Öffentliche Busse sind wegen fehlender Ersatzteile und mangelhafter Wartung oftmals in schlechtem technischen Zustand.
Taxis stehen vor allem von und vor den großen Hotels zur Verfügung, können aber auch per Telefon gerufen werden. Grundsätzlich sind lizensierte Taxis mit Taxametern ausgestattet.
Die Versorgung mit elektrischem Strom, Trinkwasser und insbesondere auch mit Kraftstoffen (Benzin und Diesel, überwiegend lange Warteschlangen an den Tankstellen) ist nicht flächendeckend gesichert. Die schlechte Stromversorgung führt zudem zur Beeinträchtigung von Telekomunikation.
Der internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.
Homosexuelle Handlungen sind mit Strafe bedroht (Geldstrafe oder bis zu einem Jahr Haft), werden von der derzeitigen Regierung öffentlich verurteilt und, wie in vielen anderen afrikanischen Ländern, auch traditionell als unmoralisch empfunden.
Das Fotografieren und Filmen von Militäranlagen und -fahrzeugen, Soldaten, Polizisten, VIPs und sicherheitsrelevanten Gebäuden (z. B. der Amtssitz des Präsidenten "Zimbabwe House" oder auch "State House" auf der Borrowdale Road in Harare) ist verboten. Dies wird durchaus sehr weit ausgelegt. Landschaftsfotos, bei denen zufälligerweise Farmen von Regierungsmitgliedern mitaufgenommen wurden, führten schon zu Verhaftungen. Ebenfalls verboten ist das Tragen von Camouflage-Kleidung, "Tarnkleidung", die ausschließlich dem Militär vorbehalten ist.
Die bisher gängige Währung in Simbabwe, der USD, wurde durch eine neue Landeswährung, den Zimbabwe Dollar (ZWL), ersetzt.
Die Bezahlung mit USD ist in den meisten Geschäften, Hotels und Restaurants möglich. Ebenso bevorzugen viele Unternehmen die Bezahlung mit USD. Generell herrscht Bargeldknappheit. Banknoten und Münzen der neuen Landeswährung ZWL existieren bislang nur in begrenztem Umfang. Die Modalitäten des Zahlungsverkehrs unterliegen immer wieder kurzfristigen Änderungen.
Die Bezahlung mit ausländischen Kreditkarten und das Abheben von Bargeld an Geldautomaten sind derzeit nicht landesweit sichergestellt. Kreditkarten werden nur selten akzeptiert; wenn überhaupt, dann zumeist VISA und Mastercard. Reisende sollten ihre Reise daher mit ausreichend Bargeld antreten. Es ist ratsam, größere Geldbeträge im Hotel im Safe zu deponieren, um das Diebstahlrisiko zu minimieren.
Bei Geldmangel oder Verlust der mitgebrachten Reisemittel besteht die Möglichkeit, sich über die einschlägigen international operierenden Finanztransaktionsdienstleister Geld aus Deutschland in kleineren Mengen überweisen zu lassen. Es ist nicht ausgeschlossen, dass aufgrund des allgemeinen Devisenmangels einzelne Filialen dieser Finanztransaktionsdienstleister trotz erfolgter Überweisung nicht in der Lage sind, Bargeld auszuzahlen. Ausgenommen ist hiervon nach eigener Auskunft die Filiale in der Ecobank Zimbabwe, 2 Piers Road Sam Levy's Village, Borrowdale, Harare, Tel.: +263-42-851642.
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet ist eine Gelbfieberimpfung nachzuweisen.
Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe Malaria.
Ein hohes Malariarisiko besteht in allen Regionen (Ausnahmen s.u.), einschl. Sambesital, den Viktoriafällen, den Nationalparks Chizaria, Hwange, Gonarhezou und Mana Pools. In der Provinz Midlands und dem Nationalpark Matobo besteht von Juni bis Oktober ein mittleres, von November bis Mai ein hohes Risiko. Mittlere Risiken bestehen in Harare und Bulawayo. Der Anteil an Malaria tropica (P. falciparum) beträgt über 99%. Eine Karte der Risikogebiete stellt die zur Verfügung.
Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:
Je nach Reiseprofil ist neben der notwendigen Expositionsprophylaxe zudem eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll. Hierfür sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z. B. Atovaquon-Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) erhältlich.
HIV/AIDS-Infektionen stellen ein relevantes Problem in Simbabwe dar. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.
Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:
Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen und kann daher gut durch entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden Verlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist nur sehr selten gegeben, in der Regel nur bei besonderen Expositionen wie der Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten, siehe Cholera.
Im Norden des Landes - vor allem im Karibabecken - kann es sporadisch (auch bei Safari-Touristen) zu einer Infektion mit dem Erreger der Schlafkrankheit kommen, die durch große, tagaktive Tsetse-Fliegen mit einem schmerzhaften Stich auch durch dünneren Stoff hindurch übertragen werden kann.
Die medizinische Versorgung auf dem Lande und in der Hauptstadt ist mit westeuropäischen Strukturen nicht vergleichbar. Es gibt zumindest in der Hauptstadt einige Kliniken und Krankenhäuser (Privatsektor) mit sehr ordentlichen Verhältnissen. Sehr schwer erkrankte Patienten sollten nach Südafrika/Deutschland ausgeflogen werden. In vielen Apotheken findet sich eine zufriedenstellende Ausstattung mit Medikamenten.
Medizinische Evakuierungen bietet im Gastland Emergency Medical Rescue Services - EMRES - oder auch die Firma ACE Air & Ambulance an. Im medizinischen Notfall wird der komplette Patiententransfer, inklusive Benachrichtigung aller Facharztrichtungen, nach Südafrika organisiert.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss
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Aufgrund der angespannten wirtschaftlichen Lage und der daraus resultierenden sozialen Spannungen muss in den städtischen Ballungsräumen mit Demonstrationen und teilweise auch mit gewaltsamen Auseinandersetzungen gerechnet werden.
Ausländer dürfen ohne staatliche Akkreditierung nicht über die aktuellen Entwicklungen im Land berichten. Das schließt auch jegliches Sammeln von Informationen, Gespräche mit der Bevölkerung oder das Fotografieren und Filmen mit der Handykamera ein, da dies als illegale journalistische Tätigkeit ausgelegt werden kann. In Notfällen ist von Sicherheitskräften in der Regel keine Hilfe zu erwarten.
Die ausgesprochen schwierige politische, wirtschaftliche und soziale Lage der Bevölkerung hat zu einem Anstieg der Kriminalität geführt. Vor allem in den Innenstädten von Harare und Bulawayo, aber auch in den kleineren Städten, sind verstärkt Taschendiebstähle und Blitzeinbrüche (Überfälle, bei denen Autotüren geöffnet oder Scheiben eingeschlagen werden, um Wertgegenstände zu entwenden, sog. „smash and grab") zu verzeichnen.
Nachts besteht ein erhöhtes Überfallrisiko, besonders in den Städten, an roten Ampeln und unbeleuchteten Kreuzungen.
Es herrscht größtenteils ein subtropisches Klima.
In der Regenzeit von November bis April kommt es regelmäßig zu Überschwemmungen und Erdrutschen und in der Folge zu erheblichen Verkehrsbehinderungen.
Simbabwe liegt in einer latent seismisch aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben kommen kann.
Flugverbindungen bestehen nach Harare, Victoria Falls und Bulawayo.
Die europäische Kommission hat eine Betriebsuntersagung für den europäischen Luftraum gegen die Fluglinie Air Zimbabwe ausgesprochen, siehe Liste unsicherer Fluggesellschaften der EU.
In Simbabwe herrscht Linksverkehr. Meist schlechter Straßenzustand, nicht funktionierende Ampeln, Tiere auf Landstraßen, schlechte Straßenbeleuchtungen und Fahrzeuge mit überhöhter Geschwindigkeit stellen ein erhebliches Unfallrisiko dar.
Der Zustand der Mietwagen ist nicht mit dem in europäischen Ländern zu vergleichen. Reisende müssen je nach Versicherungsbedingungen für Schäden am Mietwagen haften, auch bei Fremdverschulden.
Öffentliche Busse sind wegen fehlender Ersatzteile und mangelhafter Wartung oftmals in schlechtem technischen Zustand.
Taxis stehen vor allem von und vor den großen Hotels zur Verfügung, können aber auch per Telefon gerufen werden. Grundsätzlich sind lizensierte Taxis mit Taxametern ausgestattet.
Die Versorgung mit elektrischem Strom, Trinkwasser und insbesondere auch mit Kraftstoffen (Benzin und Diesel, überwiegend lange Warteschlangen an den Tankstellen) ist nicht flächendeckend gesichert. Die schlechte Stromversorgung führt zudem zur Beeinträchtigung von Telekomunikation.
Der internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.
Homosexuelle Handlungen sind mit Strafe bedroht (Geldstrafe oder bis zu einem Jahr Haft), werden von der derzeitigen Regierung öffentlich verurteilt und, wie in vielen anderen afrikanischen Ländern, auch traditionell als unmoralisch empfunden.
Das Fotografieren und Filmen von Militäranlagen und -fahrzeugen, Soldaten, Polizisten, VIPs und sicherheitsrelevanten Gebäuden (z. B. der Amtssitz des Präsidenten "Zimbabwe House" oder auch "State House" auf der Borrowdale Road in Harare) ist verboten. Dies wird durchaus sehr weit ausgelegt. Landschaftsfotos, bei denen zufälligerweise Farmen von Regierungsmitgliedern mitaufgenommen wurden, führten schon zu Verhaftungen. Ebenfalls verboten ist das Tragen von Camouflage-Kleidung, sog. „Tarnkleidung", die ausschließlich dem Militär vorbehalten ist.
Die bisher gängige Währung in Simbabwe, der USD, wurde durch eine neue Landeswährung, den Zimbabwe Dollar (ZWL), ersetzt.
Die Bezahlung mit USD ist in den meisten Geschäften, Hotels und Restaurants möglich. Ebenso bevorzugen viele Unternehmen die Bezahlung mit USD. Generell herrscht Bargeldknappheit. Banknoten und Münzen der neuen Landeswährung ZWL existieren bislang nur in begrenztem Umfang. Die Modalitäten des Zahlungsverkehrs unterliegen immer wieder kurzfristigen Änderungen.
Die Bezahlung mit ausländischen Kreditkarten und das Abheben von Bargeld an Geldautomaten sind derzeit nicht landesweit sichergestellt. Kreditkarten werden nur selten akzeptiert; wenn überhaupt, dann zumeist VISA und Mastercard. Reisende sollten ihre Reise daher mit ausreichend Bargeld antreten. Es ist ratsam, größere Geldbeträge im Hotel im Safe zu deponieren, um das Diebstahlrisiko zu minimieren.
Bei Geldmangel oder Verlust der mitgebrachten Reisemittel besteht die Möglichkeit, sich über die einschlägigen international operierenden Finanztransaktionsdienstleister Geld aus Deutschland in kleineren Mengen überweisen zu lassen. Es ist nicht ausgeschlossen, dass aufgrund des allgemeinen Devisenmangels einzelne Filialen dieser Finanztransaktionsdienstleister trotz erfolgter Überweisung nicht in der Lage sind, Bargeld auszuzahlen. Ausgenommen ist hiervon nach eigener Auskunft die Filiale in der Ecobank Zimbabwe, 2 Piers Road Sam Levy's Village, Borrowdale, Harare, Tel.: +263-42-851642.
Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.
Bestimmungen zur Einreise können sich ändern. Bitte informieren Sie sich bei den offiziellen Stellen Simbabwes sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen noch mindestens sechs Monate über den beabsichtigen Aufenthalt hinaus gültig sein.
Sowohl die südafrikanischen als auch die simbabwischen Einreisebehörden verlangen, dass in jedem Pass mindestens noch sechs leere visierfähige Seiten verfügbar sind. Simbabwe und Südafrika verlangen jeweils zwei aufeinanderfolgende leere visierfähige Seiten in jedem Pass für die Ein- und Ausreise. Darüber hinaus verlangen beide Länder zusätzlich zwei weitere leere, visierfähige Seiten.
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum. Dieses kann nur bei der Einreise sowohl an den Landesgrenzen als auch an den Flughäfen erteilt werden. Detaillierte Informationen sind beim Department of Immigration Zimbabwe oder bei der simbabwischen Botschaft in Berlin erhältlich.
Einreisevisa mit einer Gültigkeit von 30 Tagen werden gegen eine Gebühr von 30 USD an den beiden internationalen Flughäfen Harare und Victoria Falls sowie an den Landesgrenzen ausgestellt.
Einreisevisa können ebenfalls online beantragt und bezahlt werden.
Weitere Informationen erteilt die simbabwische Einwanderungsbehörde per E-Mail evisazim@gmail.com oder telefonisch 00263-716801141/772257364/712321210/772225625).
Das bei der Einreise erhältliche Visum ist ein touristisches Visum, das keine Aufnahme von Tätigkeiten im Land erlaubt. Auch ehrenamtliche Praktika stellen einen Verstoß gegen simbabwische Aufenthaltsbestimmungen dar, die zu hohen Geld- und Haftstrafen führen können.
Für die Aufnahme einer Tätigkeit, auch einer freiwilligen, ist ein sogenanntes Business Visum zu beantragen; der entsprechende Aufenthaltstitel wird anschließend vom Department of Immigration, Linquenda House, Nelson Mandela Ave., erteilt.
Für den Aufenthalt über den im Visum gewährten Zeitraum hinaus oder für den Besuch eines der Nachbarländer ist eine Visumsverlängerung bzw. gegebenenfalls eine Änderung in ein Visum zur mehrfachen Einreise (Multiple-Entry-Visa) durch das Department of Immigration, Linquenda House, Nelson Mandela Ave. erforderlich.
Die Änderung oder Verlängerung sollte rechtzeitig beantragt werden, um unangenehme Folgen wie Verschiebung der Abreise zu vermeiden.
Auch die Einwanderungsbehörden in den größeren Städten können eine Visumsverlängerung oder Änderung vornehmen. Zuständig ist jeweils das Department of Immigration.
Verstöße gegen die simbabwischen Aufenthaltsbestimmungen können zu hohen Geldstrafen und Haft führen.
Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise Minderjähriger bekannt.
Die Freigrenze für die zollfreie Einfuhr von Waren und Gütern bei der Einreise wurde auf 2.000 USD reduziert.
Die Einfuhr von Bargeld ist weiterhin in unbeschränkter Höhe möglich. Allerdings sollte die eingeführte Menge bei der Einreise unbedingt beim simbabwischen Zoll deklariert werden, damit der Restbetrag bei Ausreise wieder mitgeführt werden kann. Nach Angaben des simbabwischen Zolls beträgt die Höchstgrenze 10.000 USD. Weitere Informationen bietet der simbabwische Zoll (Importation and Exportation of Currency by Travellers).
Bei Ausfuhr einer größeren Menge an Kunsthandwerk und Shona-Skulpturen, die zum Verkauf bestimmt sind, muss eine Genehmigung der Zollbehörde vorgelegt werden. Die Vorschriften können sich ständig ändern, daher empfiehlt es sich, direkt beim Zoll in Harare nachzufragen.
Nach simbabwischem Recht ist die Einfuhr von persönlichen Jagdwaffen (Gewehren) für eine Jagdsafari mit dazugehörender Munition prinzipiell zwar erlaubt. Für die Einfuhr ist jedoch eine befristete Erlaubnis (Temporary Import Permit) notwendig, die man an jedem internationalen Flughafen Simbabwes erhalten kann. Die Einfuhr von automatischen Langwaffen sowie von Faustfeuerwaffen ist nicht gestattet. Die temporäre Ausfuhr von Jagdgewehren (welche von Teil I Abschnitt A der Ausfuhrliste erfasst sind) aus Deutschland nach Simbabwe ist aufgrund eines bestehenden Waffenembargos jedoch verboten. Weitere Informationen sind beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle erhältlich.
Heimtiere benötigen neben einer gültigen Tollwutimpfung und eines veterinärärztlichen Zeugnisses eine „Import Permit". Nehmen Sie hierzu rechtzeitig Kontakt mit der Konsularabteilung der Botschaft von Simbabwe auf.
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet ist eine Gelbfieberimpfung nachzuweisen.
Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe Malaria.
Ein hohes Malariarisiko besteht in allen Regionen (Ausnahmen s.u.), einschl. Sambesital, den Viktoriafällen, den Nationalparks Chizaria, Hwange, Gonarhezou und Mana Pools. In der Provinz Midlands und dem Nationalpark Matobo besteht von Juni bis Oktober ein mittleres, von November bis Mai ein hohes Risiko. Mittlere Risiken bestehen in Harare und Bulawayo. Der Anteil an Malaria tropica (P. falciparum) beträgt über 99%. Eine Karte der Risikogebiete stellt die DTG zur Verfügung.
Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:
Je nach Reiseprofil ist neben der notwendigen Expositionsprophylaxe zudem eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll. Hierfür sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z. B. Atovaquon-Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) erhältlich.
HIV/AIDS-Infektionen stellen ein relevantes Problem in Simbabwe dar. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.
Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:
Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen und kann daher gut durch entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden Verlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist nur sehr selten gegeben, in der Regel nur bei besonderen Expositionen wie z.B. der Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten, siehe Cholera.
Im Norden des Landes - vor allem im Karibabecken - kann es sporadisch (auch bei Safari-Touristen) zu einer Infektion mit dem Erreger der Schlafkrankheit kommen, die durch große, tagaktive Tsetse-Fliegen mit einem schmerzhaften Stich auch durch dünneren Stoff hindurch übertragen werden kann.
Die medizinische Versorgung auf dem Lande und in der Hauptstadt ist mit westeuropäischen Strukturen nicht vergleichbar. Es gibt zumindest in der Hauptstadt einige Kliniken und Krankenhäuser (Privatsektor) mit sehr ordentlichen Verhältnissen. Sehr schwer erkrankte Patienten sollten nach Südafrika/Deutschland ausgeflogen werden. In vielen Apotheken findet sich eine zufriedenstellende Ausstattung mit Medikamenten.
Medizinische Evakuierungen bietet im Gastland Emergency Medical Rescue Services - EMRES - oder auch die Firma ACE Air & Ambulance an. Im medizinischen Notfall wird der komplette Patiententransfer, inklusive Benachrichtigung aller Facharztrichtungen, nach Südafrika organisiert.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
Die medizinische Versorgung ist mit der in Europa nicht zu vergleichen und vielfach technisch, apparativ und/oder hygienisch problematisch. Oft fehlen (insbesondere in ländlichen Gebieten) Ärzte und qualifiziertes Pflegepersonal. Bei Unfällen sollte, falls möglich, auf Einlieferung in ein privates Krankenhaus in Bulawayo oder Harare bestanden werden. Die Aufnahme in private wie auch staatliche Krankenhäuser erfolgt jedoch nur, wenn entweder Vorkasse geleistet oder eine Garantieerklärung abgegeben wird. Sehr schwer erkrankte Patienten sollten nach Südafrika / Deutschland ausgeflogen werden.
Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen.
In vielen Apotheken findet sich – nicht zuletzt mit Einführung des US$ – wieder eine zufriedenstellende Ausstattung mit Medikamenten. Dennoch sollte eine gut sortierte individuelle Reiseapotheke unbedingt mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden.
Titel | Besondere Vorsichtsmaßnahmen | Gesundheitszeugnis erforderlich |
---|---|---|
Essen & Trinken | 4 | - |
Malaria | 3 | - |
Typhus & Polio | Ja | - |
Cholera | 2 | - |
Gelbfieber | 1 | - |
[1] Eine Impfbescheinigung gegen Gelbfieber wird von allen Reisenden verlangt, die innerhalb von sechs Tagen nach Aufenthalt oder Transit in den von der WHO ausgewiesenen Infektionsgebieten einreisen wollen und die über ein Jahr alt sind. Ausgenommen sind Transitpassagiere in Simbabwe, die den Flughafen nicht verlassen. Der Nachweis einer gültigen Gelbfieberimpfung wird bei der Einreise aus Europa über London bzw. Johannesburg nicht verlangt.
[2] Eine Impfbescheinigung gegen Cholera ist keine Einreisebedingung, das Risiko einer Infektion besteht jedoch in der Hauptstadt Harare und in ländlichen Gebieten v.a. während der Regenzeit von November bis März. Da die Wirksamkeit der Schutzimpfung umstritten ist, empfiehlt es sich, rechtzeitig vor Antritt der Reise ärztlichen Rat einzuholen. Um sich zu schützen sollte man eine sorgfältige Trinkwasser- und Lebensmittelhygiene anwenden. Eine Impfung ist nur in seltenen Fällen zu empfehlen.
[3] Hohes Malariarisiko besteht für Gebiete unter 1200 m ganzjährig im Norden, Nordwesten und Nordosten, im Sambesi-Tal, Kariba-Becken, Victoria-Fälle, Nationalparks Hwange etc. Hohes Risiko von September bis einschließlich Mai im Süden und im Südosten von Simbabwe in Gebieten unter 1200m. Geringes Risiko von Juni bis August in Gebieten unter 1200 m im Süden und im Südosten. In Harare, Bulawayo und in Gebieten über 1200m besteht ganzjährig ein geringes Risiko. Die gefährlichere Malariaart Plasmodium falciparum herrscht vor (99%).
[4] Wegen der Gefahr möglicher Infektionen ist auf eine sorgfältige Trinkwasser- und Nahrungsmittelhygiene zu achten, beispielsweise Typhus-Epidemien treten regelmäßig auf. Wasser sollte generell vor der Benutzung zum Trinken, Zähneputzen und zur Eiswürfelbereitung entweder abgekocht oder anderweitig sterilisiert werden oder abgepackt gekauft werden.
Beim Kauf von abgepacktem Wasser sollte darauf geachtet werden, dass die Original-Verpackung nicht angebrochen ist. Trocken- und Dosenmilch nur mit sterilisiertem Wasser anrühren. Fleisch- und Fischgerichte nur gut durchgekocht und heiß serviert essen. Der Genuss von Schweinefleisch, rohen Salaten und Mayonnaise sollte vermieden werden. Gemüse sollte gekocht und Obst geschält werden.
Für eine Daueraufenthalts- und Arbeitserlaubnis ist die Vorlage eines Gesundheitszeugnisses (Health Certificate) in englischer Sprache erforderlich, das zeigt, dass der Reisende frei von ansteckenden Krankheiten, speziell von Tuberkulose, ist. Ein Röntgenbefund des Thorax ist beizufügen, der Röntgenfilm möglichst mitzugeben.
Bilharziose-Erreger kommen landesweit in manchen Teichen und Flüssen vor, das Schwimmen und Waten in Binnengewässern sollte daher vermieden werden. Gut gepflegte Schwimmbecken mit gechlortem Wasser sind unbedenklich.
Hepatitis A und Hepatitis B kommen landesweit vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.
HIV/AIDS ist im Lande ein großes Problem und eine große Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.
Die Maul- und Klauenseuche (MKS) ist in Simbabwe endemisch und kommt landesweit vor. Am besten schützt man sich, indem man Tierkontakte vermeidet.
Pest kommt in der Region Matabeleland North vor. Der Schutz vor Ratten und Flöhen durch sichere Schlafplätze und häufigeres Wäschewechseln sowie das Fernhalten von bereits Erkrankten reduzieren die Ansteckungsgefahr. Bei beruflicher Tätigkeit in Pestgebieten empfiehlt sich die prophylaktische Einnahme von Antibiotika.
Die Schlafkrankheit kommt landesweit vor, insbesondere im im Karibabecken im Norden des Landes. Es empfehlen sich sorgfältige Mücken-Schutzmaßnahmen.
Tollwut kommt landesweit vor. Überträger sind u.a. Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Titel | Pass erforderlich | Visum erforderlich | Rückflugticket erforderlich |
---|---|---|---|
Türkei | Ja | Ja | Ja |
Andere EU-Länder | Ja | 1/2 | Ja |
Schweiz | Ja | Ja/2 | Ja |
Österreich | Ja | Ja/2 | Ja |
Deutschland | Ja | Ja/2 | Ja |
Ein Reisepass ist allgemein erforderlich, er muss bei der Ausreise noch mindestens 6 Monate gültig sein und mindestens sechs freie leere Seiten, von denen jeweils zwei nebeneinanderliegende Seiten sind.
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind für Aufenthalte von bis zu 3 Monaten u.a. Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder:
[1] Malta und Zypern.
Visum bei der Einreise oder e-Visum:
Staatsangehörige u.a. folgender Länder können für touristische Aufenthalte von bis zu 30 Tagen gebührenpflichtige Visa bei der Einreise erhalten oder vor der Reise eine e-Visum beantragen, sofern sie Rück- oder Weiterreisedokumente und ausreichende Geldmittel für den Aufenthalt vorweisen können:
[2] (a) EU-Länder (Ausnahmen: Kein Visum für Aufenthalte von bis zu 3 Monaten benötigen u.a. Staatsbürger von Malta und Zypern);
(b) Schweiz;
(c) Türkei.
Das Touristen-Visum wird bei der Einreise an den Flughäfen in Harare, Bulawayo oder Victoria Falls und an den Grenzübergängen erteilt.
Hinweis: Staatsangehörige von Ländern, die in die Visumkategorie B fallen und somit kein Visum vor der Einreise beantragen müssen (z.B. alle EU-Länder außer Malta und Zypern), wird empfohlen, das Visum bei der Einreise zu beantragen und nicht als e-Visum. Die Beantragung eines e-Visums spare keine Zeit.
Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).
Österreicher: Eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
e-Visum: 7 Wektage.
Visa sind für Aufenthalte von bis zu 6 Monaten gültig.
KAZA-Visum: 30 Tage.
Ansonsten visumpflichtige Transitreisende, die innerhalb von 6 Stunden weiterfliegen, den Flughafen nicht verlassen und über gültige Weiterreisedokumente verfügen, benötigen kein Transitvisum.
Einfachvisum (Single entry), Zweifachvisum (Double entry) und Mehrfachvisum (Multiple entry).
Einfachvisum (Single entry): 30 US$,
Zweifachvisum (Double entry): 45 US$.
Kaza Univisa: 50 US$.
(a) 1 Antragsformular (downloadbar auf der Website der zuständigen diplomatischen Vertretung).
(b) 2 farbige Passfotos.
(c) Reisepass, der bei der Antragstellung noch mindestens 6 Monate gültig ist, und Kopie des Reisepasses.
(d) Ticket für Rück- oder Weiterreise und Nachweis über die Reiseroute.
(e) Unterkunftsnachweis (Hotelbuchungen)
(f) Nachweis ausreichender Geldmittel für die Dauer des Aufenthalts.
(g) Gebühr (bei Antragstellung in bar, per Verrechnungsscheck oder Überweisung mit Beleg)
(h) Frankierter Einschreiben-Rückumschlag für die Zustellung des Blattvisums (Visa Slip).
(i) Ggf. frühere Visa von Simbabwe.
1 Simbabwe-Dollar = 100 Cent. Währungskürzel: $ oder Z$; ZWD. ZWL (ISO-Code). Banknoten gibt es im Wert von 100, 50, 20, 10, 5 und 2 Z$.
Achtung: Die Landeswährung ist kaum in Umlauf, es besteht Bargeldknappheit.
Hinweis: Obwohl die Bezahlung mit ausländischen Währungen in Simbabwe untersagt ist, wird der US-Dollar von vielen Geschäften, Hotels und Restaurants akzeptiert. Der US-Dollar kann in Simbabwe umgetauscht werden, der Wechselkurs ist jedoch unberechenbar.
Die Einfuhr von Landes- und Fremdwährung ist unbeschränkt. Die Einfuhr einer Summe, die den Gegenwert von 10.000 US$ übersteigt, sollte deklariert werden, um bei der Ausreise ggf. die Ausfuhr des Geldes zu ermöglichen. Die Ausfuhr von Landeswährung ist auf einen Gegenwert von max. 1.000 US$ beschränkt. Die Ausfuhr von Fremdwährungen ist auf einen Gegenwert von 10.000 US$ beschränkt.
Der Gebrauch von Fremdwährungen als Zahlungsmittel ist in Simbabwe verboten.
Der elektronische Zahlungsverkehr wird mit sogenannten RTGS-Dollar („Real Time Gross Settlement“) abgewickelt.
Die Bezahlung mit ausländischen Kreditkarten und das Abheben von Bargeld an Geldautomaten ist derzeit landesweit stark eingeschränkt. Am ehesten werden Visa und Mastercard akzeptiert. Reisende sollten zur Sicherheit stets über ausreichend Bargeld verfügen.
Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.
Reiseschecks sind in Deutschland und in der Schweiz nicht mehr und in Österreich kaum noch erhältlich. Reiseschecks können in Simbabwe in Großstädten bei Filialen der Stanbic Bank eingelöst werden.
Mo, Di, Do, Fr 08.00-15.00 Uhr, Mi 08.00-14.00 Uhr, Sa 08.00-12.00 Uhr.
Die folgenden Artikel können einmal pro Monat zollfrei nach Simbabwe eingeführt werden:
Waren bis zu einem Gesamtwert von 200 US$ einschließlich Parfüm, Geschenke sowie
Tabakwaren in geöffneten Verpackungen ohne Mengenbegrenzung (keine Altersbegrenzung)
und 5 l alkoholische Getränke (davon bis zu 2 l Spirituosen) (Personen ab 18 J.).
Hinweis: Unabhängig von der oben angegebenen Freigrenze werden auf einige Lebensemittel wie u.a. Käse, Joghurt, Zucker, Mehl, Fleisch, Honig etc. sowie auf Betten, Matratzen, Kühlschränge und Herde immer Einfuhrsteuern erhoben.
Copyright und Haftungsausschluss