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Länderinformationen

Bereiten Sie sich auf Ihre Reise vor und genießen Sie die Vorfreude! An dieser Stelle finden Sie ausführliche Informationen zu Ihrem Reiseziel, wichtige Hinweise zur reisemedizinischen Vorsorge sowie aktuelle Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes.


Kirgisistan

Steckbrief

Kirgisistan - Fakten

LändernameKirgisische Republik (Kirgisistan) - Kirgisisch: Kyrgys Respublikasy
Fläche199.951 km2
HauptstadtBischkek
Bevölkerung6.694.200
SpracheRussisch
Staats-/Regierungsformparlamentarische Republik
StaatsoberhauptPräsident Sadir Dschaparow, Amtsantritt: 28. 01.2021
RegierungschefKabinettsvorsteher Adylbek Kasymalijew, Amtsantritt: 18.12.2024
AußenministerDscheenbek Kulubajew, Amtsantritt: 30.04.2022
WährungSom
ZeitzoneUTC+6
ReiseadapterNicht notwendig
Kfz-LänderkennzeichenKS
ISO-3166KG, KGZ
Internet-TLD.kg
Landesvorwahl+996
Websitehttps://www.gov.kg/ky

Geographie

Drei Viertel der Staatsfläche liegen über 1500 m hoch, fast die Hälfte sogar über 3000 m! Das Gebirgsland schließen die höchsten Ketten des westlichen Tjan’-Šan’ (Tienschan; 7439 m), das Alaigebirge (Alajkyrka) und das Transalaigebirge (Ile Ala-Toosu) ein. Nur nach Norden zur Sandwüste Mujunkum und zum Ferganabecken (Fargona) im Westen öffnet sich das Land. Die Vegetation wird durch trockenes Kontinentalklima und wechselnde Höhenlagen bestimmt.

Politik und Bevölkerung

Die in sechs Gebiete (Oblast) und einen Hauptstadtbezirk gegliederte Republik erklärte sich 1991 für unabhängig (Verfassung 1993). Das 1995 erstmalig frei gewählte Zweikammerparlament steht für eine Politik der politischen und wirtschaftlichen Öffnung. Die sogenannte „Tulpenrevolution“ führte 2005 zur Absetzung des Präsidenten Akajew. 2010 wurden mit einer neuen Verfassung die Macht des Präsidenten beschnitten und eine Parlamentarische Republik gebildet. 70 % der mehrheitlich muslimischen Bevölkerung sind Kirgisen, 15 % Usbeken, 12 % Russen.

Geschichte und Kultur

Seit der Mongolenzeit aus der Vereinigung türkischer und mongolischer Stämme hervorgegangen, hatten die Kirgisen im Laufe ihrer Geschichte Kämpfe mit dem westmongolischen Stamm der Dsungaren zu bestehen. Sie waren als Nomaden nur locker politisch organisiert, ehe sie 1876 dem Russischen Reich einverleibt wurden. Kirgisistan nahm am mittelasiatischen Aufstand gegen Russland 1916 teil. 1918 wurde hier die Sowjetmacht installiert; 1921 scheiterte ein weiterer Aufstand. 1936 wurde Kirgisistan Unionsrepublik. Pferdezucht und die Jagd mit Windhunden und Falken sind Teil der kirgisischen Tradition. Weithin bekannt ist der Autor Tschingis Aitmatow.

Klimadaten

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsbürger

Reiseinfos

Der Luftverkehr entspricht nicht internationalen Sicherheitsstandards. Alle kirgisischen Luftfahrtunternehmen stehen auf der gemeinschaftlichen Liste unsicherer Fluggesellschaften der. Gleichwohl stellen nationale Fluggesellschaften die Verbindung von Bischkek in die entlegenen südlichen Städte (Razzakov, etc.) her. Osch im Süden des Landes und Tamchy am Issyk-Kul verfügen über internationale Flughäfen.

Taxis sind in Bischkek günstig und können telefonisch oder per App bestellt werden.

Überlandfahrten bei Nacht sind wegen teilweise sehr schlechter Straßen, Erdrutschen, Steinschlägen, freilaufenden Viehs/Viehtriebs, des häufig unzureichenden technischen Zustands vieler Fahrzeuge (von denen zahlreiche Rechtslenker sind); oder mangelnder Fahrtüchtigkeit der Fahrzeugführer und des wechselhaften Klimas (Kälteeinbrüche und Platzregen) gefährlich. Die schlechten Straßenverhältnisse landesweit und die von westeuropäischen Verkehrsgewohnheiten abweichende Fahrweise tragen zu einer erhöhten Unfallgefahr im Straßenverkehr bei. Dies gilt auch für die vielbefahrene Strecke Bischkek-Almaty.

In entlegenen Gebieten kann die Versorgung mit Kraftstoff problematisch sein. Treibstoff mit 95 Oktan gibt es in der Regel außerhalb der größeren Städte nicht. Da das Tankstellennetz in den Bergen extrem dünn ist und der Kraftstoffverbrauch auf Pisten und in großen Höhen erheblich steigt, sollte ausreichend Reserve mitgeführt werden. Ersatzräder sind unverzichtbar.

Bei Unfällen (auch unverschuldeten) muss damit gerechnet werden, dass der Fahrer straf- und zivilrechtlich zur Verantwortung gezogen wird. Ausländer müssen vor Ausreise unter Umständen den Ausgang eines Gerichtsprozesses abwarten.

  • Vermeiden Sie Überlandfahrten nach Einbruch der Dunkelheit.
  • Vermeiden Sie wenn möglich, innerhalb Kirgisistans als Selbstfahrer zu reisen.
  • Mieten Sie Fahrzeuge und Fahrer bei vertrauenswürdigen Unternehmen.

Theoretisch werden internationale Führerscheine anerkannt. Der internationale Führerschein gilt nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein. In der Praxis wird jedoch eine Übersetzung ins Russische oder Kirgisische mit notariell beglaubigter Unterschrift verlangt, insbesondere bei Polizeikontrollen. Die Übersetzung kann von einem beliebigen Übersetzungsbüro gefertigt werden, anschließend muss die Unterschrift des Übersetzers notariell beglaubigt werden. In der Innenstadt von Bischkek gibt es zahlreiche Übersetzungsbüros und Notariate.

Wildes Campen birgt zahlreiche Gefahren, insbesondere, wenn eine Kommunikation in kirgisischer oder russischer Sprache nicht möglich ist.

Weite Teile Kirgisistans liegen im Hochgebirge. Menschen, die Aufenthalte in großen Höhen nicht gewohnt sind, können auf Bergtouren schnell unter erheblichen Gesundheitsproblemen leiden. Vor allem in entlegenen Gebieten ist nicht mit zeitnaher Hilfe zu rechnen. Von Reit-, Ski- oder Gletschertouren ohne kundige Begleitung wird abgeraten. Die geplante Route und voraussichtliche Rückkehrzeit sollten in der Unterkunft hinterlassen werden, siehe auch

Natur und Klima.

  • Unternehmen Sie Wandertouren in unbekanntem Gelände oder entlegenen Gebieten nur gut ausgerüstet, mit ortskundiger Begleitung und keinesfalls alleine.
  • Informieren Sie sich über die Bergrettung in Kirgisistan und führen Sie entsprechende Notfallnummern mit sich.
  • Achten Sie auf die Wetterentwicklung, informieren Sie sich über lokale Wettervorhersagen und Wetter-Apps.
  • Suchen Sie bei Platzregen eine sichere Unterkunft auf. Vermeiden Sie Aufenthalte nahe Wasserläufen und in Schluchten, die sich in reißende Ströme verwandeln können.
  • Verzichten Sie möglichst auf "wildes Campen" ohne ortskundige Begleitung durch einen Reiseveranstalter.
  • Hinterlassen Sie Informationen zu der geplanten Route in der Unterkunft, um im Notfall Suchgebiete eingrenzen zu können.

In den Grenzgebieten zu Usbekistan, Tadschikistan, Kasachstan und China gelten besondere Regeln (Fotografierverbote); es besteht mancherorts Minengefahr. Der Grenzverlauf ist an vielen Stellen nicht klar ausgeschildert. Bei Grenzübertritten abseits offizieller Grenzkontrollpunkte drohen längere Haftstrafen.

Für Besuche in den Grenzgebieten zu China und Tadschikistan ist vorab eine entsprechende Genehmigung einzuholen. Diese kann persönlich bei der Registrierungsbehörde OWIR oder den lokalen Grenzbehörden erfolgen. Auch Reisebüros unterstützen bei der Beantragung.

Grenzübergänge können auch kurzfristig geschlossen werden. Die Landgrenzen nach Tadschikistan sind geschlossen, laut Auskunft der kirgisischen Behörden ist die Überquerung der kirgisisch-tadschikischen Grenze jedoch für Touristen an ausgewählten Grenzübergängen möglich. Dazu ist eine Genehmigung der Grenzbehörden erforderlich, die über ortsansässige Reiseveranstalter eingeholt werden kann.

  • Bereisen Sie die Grenzregionen nicht ohne ortskundige Reiseführer, aufgrund der Minengefahr und weil der genaue Grenzverlauf oftmals nicht erkennbar ist und illegale Übertritte streng geahndet werden.

Die kirgisische Polizei hat das Recht, Passkontrollen durchzuführen, die Aufenthaltsdauer (das Visum) zu überprüfen und Reisende ohne gültigen Reisepass festzuhalten.
Die Polizei hat jedoch nicht das Recht, während normaler Personenkontrollen den Inhalt der Taschen zu untersuchen oder Reisende abzutasten. In der Vergangenheit wurden Touristen unter dem Vorwand der Drogenkontrolle vereinzelt dazu genötigt und mit der Forderung von "Gebührenzahlungen" konfrontiert. Es ist nicht auszuschließen, dass sich Kriminelle als Sicherheitskräfte verkleiden.

  • Führen Sie stets Ihren Reisepass bei sich.
  • Verhalten Sie sich bei Personenkontrollen kooperativ und behalten Sie die Ruhe.
  • Treten Sie generell gegenüber Staatsvertretern höflich, aber selbstbewusst auf und weisen Sie auf Ihre Rechte hin. Zahlen Sie, wenn möglich, mit Kreditkarte bzw. elektronisch und bestehen Sie auf einer Quittung.
  • Kontaktieren Sie im Notfall die deutsche Botschaft in Bischkek.

Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung ist verboten; homosexuelle Handlungen sind nicht strafbar, werden jedoch gesellschaftlich abgelehnt. In der kirgisischen Verfassung ist die Ehe explizit als eine Verbindung von Mann und Frau definiert.

2023 wurden Gesetzesänderungen zum Schutze Minderjähriger gegen die "Propagierung nichttraditioneller Lebensweisen" verabschiedet, welche für die Verbreitung von Informationen über -Identitäten an Minderjährige Geldstrafen bis zu ca. 250 EUR vorsehen.

  • Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für.

Das Fotografieren von Flugplätzen, militärischer und strategisch wichtiger Einrichtungen sowie im Grenzgebiet ist gesetzlich verboten. Personen und deren Unterkünfte sollten nicht ohne vorherige Zustimmung der Betroffenen fotografiert oder gefilmt werden

  • Achten Sie darauf, ob es entsprechende Verbotsschilder gibt und befolgen Sie die Vorschriften.

Drogendelikte werden schon bei geringfügigen Verstößen hart bestraft.

Fahrzeugführer, die in einen Unfall mit Verletzten oder Todesfolge verwickelt waren, dürfen das Land für die Dauer der Untersuchungen bzw. einer Gerichtsverhandlung bis zur Klärung der Schuldfrage nicht verlassen.

Landeswährung ist der Som (KGS). Kredit- und Debitkarten (Girocard) werden in Hotels und Restaurants in Bischkek üblicherweise akzeptiert, im ländlichen Raum aber nur seltener. Die Bargeldabhebung mit Kreditkarten funktioniert an Geldautomaten in der Regel problemlos. Geldautomaten sind nur in größeren Ortschaften verbreitet; in entlegenen Gebieten werden Kreditkarten meist nicht akzeptiert. Insofern sollte ausreichend Bargeld mitgeführt werden.

Der Umtausch von Bargeld - EUR oder USD - ist in größeren Ortschaften möglich. Es sollten möglichst nur neuere Banknoten in einwandfreiem Zustand mitgebracht werden, da Noten mit kleineren Rissen oder verknitterte/verschmutzte Banknoten häufig nicht umgetauscht werden. Kleine Banknoten (5, 10 und 20 EUR) werden oft nur zu einem etwas schlechteren Kurs getauscht.

Gesundheit

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Typhus, Tollwut und FSME empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die .

Das HIV-Vorkommen in der Bevölkerung ist bisher gering (Prävalenz <0,1%). Zu den Hauptrisikogruppen gehören intravenöse Drogenbenutzer und Prostituierte.

  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.

Tuberkulose stellt in Kirgisistan ein relevantes Gesundheitsproblem dar. Es werden immer noch mehr als 100 Neuerkrankungen pro 100 000 Einwohner pro Jahr erfasst. Die Resistenzrate des Tuberkelerregers gegen die üblichen Tuberkulosemedikamente ist relativ hoch.

Diese von Zecken übertragene virale Hirnhautentzündung ist im Land äußerst selten; die Datenlage ist allerdings spärlich.

Besonders in ländlichen Gebieten werden immer wieder Bruzelloseerkrankungen erfasst. Diese bakterielle, fieberhafte Erkrankung kann durch Kontakt mit kranken Tieren (Schafen, Ziegen, Rinder) oder Genuss nicht ausreichend gekochter Tierprodukte übertragen werden. Vom Genuss roher Milchprodukte ist unbedingt abzuraten.

Diese hoch fieberhafte Virusinfektion tritt in Kirgisistan sporadisch auf. Jedes Jahr kommt es in ländlichen Regionen von April - Oktober zu einzelnen, kleinen Ausbrüchen, auch mit tödlichen Verläufen. Übertragen wird das Virus durch Zecken von Nutztieren wie Schafen, Ziegen, Rinder und Kamelen sowie über Blut infizierter Tiere und Menschen. Schutz vor Zecken und Abstand zu Tieren wird empfohlen.

Jedes Jahr kommt es in ländlichen Regionen zu einzelnen, kleinen Ausbrüchen dieser bakteriellen Infektion, die überwiegend durch kranke Rinder verursacht werden. Ein Infektionsrisiko besteht nur bei Kontakt mit Vieh, oder Umgang mit deren Produkten (Fellen, rohe Milch- bzw. Fleischprodukte).

Bei Aufstieg in Höhen über 3.000 Meter kann es zur Ausbildung einer Höhenkrankheit kommen. Langsames Aufsteigen und bei Symptomen (Kopfschmerzen, Atemnot) sofortiger Abstieg sind dringend zu beachten, siehe Höhenkrankheit.

  • Lassen Sie sich vor Reisen in große Höhen (über 2.300 m) vor der endgültigen Reiseplanung individuell durch einen höhenmedizinisch erfahrenen Arzt beraten. Eine Reisekrankenversicherung, die das Bergerisiko (eine Hubschrauber-Evakuierung) mit abdeckt, ist unbedingt empfohlen.

Intensive Sonneneinstrahlung, Blendung durch Schnee und Eis, starker Wind, extreme Kälte und unwegsames oder unbekanntes Gelände bergen weitere Risiken für den Reisenden in großer Höhe. Durch Erdbeben oder anhaltende Niederschläge kann es an gefährdeten Stellen zu Lawinen, Muren und Abrutschen von ganzen Berghängen kommen.

Die medizinische Versorgung in Kirgisistan entspricht nicht europäischen Verhältnissen.
Ein mit Deutschland vergleichbares Rettungssystem (per Hubschrauber) mit intensivmedizinischen Behandlungsmöglichkeiten ist nicht vorhanden. Selbst in der Hauptstadt können Notfälle meist nur unzureichend behandelt werden.
Bei schweren Erkrankungen oder Verletzungen muss eine medizinische Evakuierung erwogen werden.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die .

Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss

Einreisebestimmungen für deutsche, schweizerische und österreichische Staatsbürger

Reisewarnung

Überblick

Stand - Tue, 25 Feb 2025 15:00:00 +0100
(Unverändert gültig seit: Tue, 25 Feb 2025 14:58:58 +0100)

Letzte Änderungen: 

Sicherheit – Innenpolitische Lage

Natur und Klima 

Reiseinfos – Führerschein; Wanderungen und Trekking-Touren; Grenzgebiete

Einreise und Zoll – Reisedokumente: Anmerkungen; Registrierung
Redaktionelle Änderungen

 

Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen".
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und  des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.
 

Sicherheit

Von Reisen in die Region Batken wird abgeraten.

Terrorismus

Insbesondere im Süden des Landes werden von der kirgisischen Regierung regelmäßig islamistische Zellen bzw. Personen mit potenziell terroristischer Ausrichtung ausgehoben. Anschläge, auch auf westliche Einrichtungen, sind nicht auszuschließen.

Innenpolitische Lage

2022 kam es in der südlichen Region Batken zu bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen kirgisischen und tadschikischen Sicherheitskräften mit zahlreichen Todesopfern und Verletzten. Die Lage blieb seitdem weitgehend stabil. Am 4. Dezember 2024 haben sich Tadschikistan und Kirgisistan über den Grenzverlauf geeinigt. Ein bilaterales Abkommen wird vorbereitet. Der konkrete Verlauf der Grenze wurde jedoch bislang nicht bekannt gegeben. Das Grenzgebiet ist teilweise vermint. 

Gewaltsame Zusammenstöße, beispielsweise im Rahmen von Demonstrationen auch kleinerer Gruppen nicht ausgeschlossen werden. Dies gilt insbesondere für die Hauptstadt und dicht besiedelte Gebiete des Landes (Süd-Kirgisistan).

  • Seien Sie bei Reisen innerhalb Kirgisistans und insbesondere in den Grenzregionen (u. a. aufgrund von Minengefahr) besonders vorsichtig.
  • Informieren Sie sich regelmäßig über die Sicherheitslage.
  • Meiden Sie Demonstrationen und seien Sie bei Menschenansammlungen wachsam.
  • Folgen Sie unbedingt den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.

 

Kriminalität

Auch Ausländer können an stark frequentierten Orten wie Märkten Opfer von Gewalt- und Bandenkriminalität mit Raubüberfällen und Taschendiebstählen werden, allerdings sind seit mehreren Jahren keine Vorfälle bekannt geworden, bei denen deutsche Touristen gezielt Opfer eines Überfalls oder Angriffs wurden. 

  • Vermeiden Sie es, bei Dunkelheit und in schlecht beleuchteten Stadtteilen zu Fuß und alleine unterwegs zu sein. Nutzen Sie stattdessen Taxis als verlässlich bekannter Anbieter, die per App bestellt werden können. Nutzen Sie - auch unter dem Aspekt der Verkehrssicherheit - keine unbekannten Taxiunternehmen.
  • Seien Sie an typischerweise von Ausländern besuchten Orten (z.B. in der Nähe von Hotels, Restaurants oder Bars) sowie in größeren Menschenmengen (wie an Flughäfen, (Bus-)Bahnhöfen, in öffentlichen Verkehrsmitteln und auf den zahlreichen Märkten) besonders wachsam.
  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
  • Nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld bzw. eine Kreditkarte und keine unnötigen Wertsachen mit. Führen Sie ggf. Kopien von Ausweisdokumenten griffbereit mit sich und verwahren die Originale sicher.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, (Bus-)Bahnhöfen und in öffentlichen Verkehrsmitteln besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfsersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.

Natur und Klima

Kirgisistan liegt in einer seismisch hochaktiven Zone. Erdbeben mit einer Stärke über 6,0 auf der Richterskala werden in der Region regelmäßig aufgezeichnet. 

Erdrutsche/Schlammlawinen bzw. Schnee- und Eislawinen sind in Kirgisistan in vielen Landesteilen aufgrund der topographischen Gegebenheiten keine Seltenheit. Im Zuge heftiger Regenfälle kommt es gelegentlich zu spontanen Überflutungen, die auch Häuser mitreißen können. Die Wetterlage kann sehr schnell wechseln. Plötzliche Kälteeinbrüche kommen in den Bergen auch im Hochsommer häufig vor, insbesondere in Lagen über 3.000 m. 

Das Klima ist trocken und kontinental mit heißen Sommern und kalten Wintern. Es gibt erhebliche tägliche Temperaturschwankungen.

  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
  • Achten Sie auf die Wetterentwicklung, informieren Sie sich über lokale Wettervorhersagen und Wetter-Apps.
  • Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.

Reiseinfos

Infrastruktur/Verkehr

Der Luftverkehr entspricht nicht internationalen Sicherheitsstandards. Alle kirgisischen Luftfahrtunternehmen stehen auf der gemeinschaftlichen Liste unsicherer Fluggesellschaften der EU. Gleichwohl stellen nationale Fluggesellschaften die Verbindung von Bischkek in die entlegenen südlichen Städte (Razzakov, etc.) her. Osch im Süden des Landes und Tamchy am Issyk-Kul verfügen über internationale Flughäfen.

Taxis sind in Bischkek günstig und können telefonisch oder per App bestellt werden.

Überlandfahrten bei Nacht sind u.a. wegen teilweise sehr schlechter Straßen, Erdrutschen, Steinschlägen, freilaufenden Viehs/Viehtriebs, des häufig unzureichenden technischen Zustands vieler Fahrzeuge (von denen zahlreiche Rechtslenker sind); oder mangelnder Fahrtüchtigkeit der Fahrzeugführer und des wechselhaften Klimas (Kälteeinbrüche und Platzregen) gefährlich. Die schlechten Straßenverhältnisse landesweit und die von westeuropäischen Verkehrsgewohnheiten abweichende Fahrweise tragen zu einer erhöhten Unfallgefahr im Straßenverkehr bei. Dies gilt auch für die vielbefahrene Strecke Bischkek-Almaty.

In entlegenen Gebieten kann die Versorgung mit Kraftstoff problematisch sein. Treibstoff mit 95 Oktan gibt es in der Regel außerhalb der größeren Städte nicht. Da das Tankstellennetz in den Bergen extrem dünn ist und der Kraftstoffverbrauch auf Pisten und in großen Höhen erheblich steigt, sollte ausreichend Reserve mitgeführt werden. Ersatzräder sind unverzichtbar.

Bei Unfällen (auch unverschuldeten) muss damit gerechnet werden, dass der Fahrer straf- und zivilrechtlich zur Verantwortung gezogen wird. Ausländer müssen vor Ausreise unter Umständen den Ausgang eines Gerichtsprozesses abwarten.

  • Vermeiden Sie Überlandfahrten nach Einbruch der Dunkelheit. 
  • Vermeiden Sie wenn möglich, innerhalb Kirgisistans als Selbstfahrer zu reisen.
  • Mieten Sie Fahrzeuge und Fahrer bei vertrauenswürdigen Unternehmen.

Führerschein

Theoretisch werden internationale Führerscheine anerkannt. Der internationale Führerschein gilt nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein. In der Praxis wird jedoch eine Übersetzung ins Russische oder Kirgisische mit notariell beglaubigter Unterschrift verlangt, insbesondere bei Polizeikontrollen. Die Übersetzung kann von einem beliebigen Übersetzungsbüro gefertigt werden, anschließend muss die Unterschrift des Übersetzers notariell beglaubigt werden. In der Innenstadt von Bischkek gibt es zahlreiche Übersetzungsbüros und Notariate. 

Wanderungen und Trekking-Touren

Wildes Campen birgt zahlreiche Gefahren, insbesondere, wenn eine Kommunikation in kirgisischer oder russischer Sprache nicht möglich ist. 

Weite Teile Kirgisistans liegen im Hochgebirge. Menschen, die Aufenthalte in großen Höhen nicht gewohnt sind, können auf Bergtouren schnell unter erheblichen Gesundheitsproblemen leiden. Vor allem in entlegenen Gebieten ist nicht mit zeitnaher Hilfe zu rechnen. Von Reit-, Ski- oder Gletschertouren ohne kundige Begleitung wird abgeraten. Die geplante Route und voraussichtliche Rückkehrzeit sollten in der Unterkunft hinterlassen werden, siehe auch Natur und Klima.

  • Unternehmen Sie Wandertouren in unbekanntem Gelände oder entlegenen Gebieten nur gut ausgerüstet, mit ortskundiger Begleitung und keinesfalls alleine. 
  • Informieren Sie sich über die Bergrettung in Kirgisistan und führen Sie entsprechende Notfallnummern mit sich.
  • Achten Sie auf die Wetterentwicklung, informieren Sie sich über lokale Wettervorhersagen und Wetter-Apps.
  • Suchen Sie bei Platzregen eine sichere Unterkunft auf. Vermeiden Sie Aufenthalte nahe Wasserläufen und in Schluchten, die sich in reißende Ströme verwandeln können. 
  • Verzichten Sie möglichst auf „wildes Campen" ohne ortskundige Begleitung durch einen Reiseveranstalter.
  • Hinterlassen Sie Informationen zu der geplanten Route in der Unterkunft, um im Notfall Suchgebiete eingrenzen zu können.

Grenzgebiete

In den Grenzgebieten zu Usbekistan, Tadschikistan, Kasachstan und China gelten besondere Regeln (z.B. Fotografierverbote); es besteht mancherorts Minengefahr. Der Grenzverlauf ist an vielen Stellen nicht klar ausgeschildert. Bei Grenzübertritten abseits offizieller Grenzkontrollpunkte drohen längere Haftstrafen. 

Für Besuche in den Grenzgebieten zu China und Tadschikistan ist vorab eine entsprechende Genehmigung einzuholen. Diese kann persönlich bei der Registrierungsbehörde OWIR oder den lokalen Grenzbehörden erfolgen. Auch Reisebüros unterstützen bei der Beantragung. 

Grenzübergänge können auch kurzfristig geschlossen werden. Die Landgrenzen nach Tadschikistan sind geschlossen, laut Auskunft der kirgisischen Behörden ist die Überquerung der kirgisisch-tadschikischen Grenze jedoch für Touristen an ausgewählten Grenzübergängen möglich. Dazu ist eine Genehmigung der Grenzbehörden erforderlich, die über ortsansässige Reiseveranstalter eingeholt werden kann.

  • Bereisen Sie die Grenzregionen nicht ohne ortskundige Reiseführer, aufgrund der Minengefahr und weil der genaue Grenzverlauf oftmals nicht erkennbar ist und illegale Übertritte streng geahndet werden.

Besondere Verhaltenshinweise

Die kirgisische Polizei hat das Recht, Passkontrollen durchzuführen, die Aufenthaltsdauer (ggf. das Visum) zu überprüfen und Reisende ohne gültigen Reisepass festzuhalten.
Die Polizei hat jedoch nicht das Recht, während normaler Personenkontrollen den Inhalt der Taschen zu untersuchen oder Reisende abzutasten. In der Vergangenheit wurden Touristen unter dem Vorwand der Drogenkontrolle vereinzelt dazu genötigt und mit der Forderung von „Gebührenzahlungen" konfrontiert. Es ist nicht auszuschließen, dass sich Kriminelle als Sicherheitskräfte verkleiden.

  • Führen Sie stets Ihren Reisepass bei sich.
  • Verhalten Sie sich bei Personenkontrollen kooperativ und behalten Sie die Ruhe.
  • Treten Sie generell gegenüber Staatsvertretern höflich, aber selbstbewusst auf und weisen Sie ggf. auf Ihre Rechte hin. Zahlen Sie, wenn möglich, mit Kreditkarte bzw. elektronisch und bestehen Sie auf einer Quittung.
  • Kontaktieren Sie im Notfall die deutsche Botschaft in Bischkek.

LGBTIQ

Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung ist verboten; homosexuelle Handlungen sind nicht strafbar, werden jedoch gesellschaftlich abgelehnt. In der kirgisischen Verfassung ist die Ehe explizit als eine Verbindung von Mann und Frau definiert.

2023 wurden Gesetzesänderungen zum Schutze Minderjähriger gegen die „Propagierung nichttraditioneller Lebensweisen" verabschiedet, welche für die Verbreitung von Informationen über LGBTIQ-Identitäten an Minderjährige Geldstrafen bis zu ca. 250 EUR vorsehen.

Rechtliche Besonderheiten

Das Fotografieren von Flugplätzen, militärischer und strategisch wichtiger Einrichtungen sowie im Grenzgebiet ist gesetzlich verboten. Personen und deren Unterkünfte sollten nicht ohne vorherige Zustimmung der Betroffenen fotografiert oder gefilmt werden

  • Achten Sie darauf, ob es entsprechende Verbotsschilder gibt und befolgen Sie die Vorschriften.

Drogendelikte werden schon bei geringfügigen Verstößen hart bestraft.

Fahrzeugführer, die in einen Unfall mit Verletzten oder Todesfolge verwickelt waren, dürfen das Land für die Dauer der Untersuchungen bzw. einer Gerichtsverhandlung bis zur Klärung der Schuldfrage nicht verlassen.

Geld/Kreditkarten

Landeswährung ist der Som (KGS). Kredit- und Debitkarten (Girocard) werden in Hotels und Restaurants in Bischkek üblicherweise akzeptiert, im ländlichen Raum aber nur seltener. Die Bargeldabhebung mit Kreditkarten funktioniert an Geldautomaten in der Regel problemlos. Geldautomaten sind nur in größeren Ortschaften verbreitet; in entlegenen Gebieten werden Kreditkarten meist nicht akzeptiert. Insofern sollte ausreichend Bargeld mitgeführt werden.

Der Umtausch von Bargeld - EUR oder USD - ist in größeren Ortschaften möglich. Es sollten möglichst nur neuere Banknoten in einwandfreiem Zustand mitgebracht werden, da Noten mit kleineren Rissen oder verknitterte/verschmutzte Banknoten häufig nicht umgetauscht werden. Kleine Banknoten (5, 10 und 20 EUR) werden oft nur zu einem etwas schlechteren Kurs getauscht.

Einreise und Zoll

Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen: 
Reisedokumente müssen drei Monate über die geplante Ausreise bzw. die Gültigkeit des Visums hinaus gültig und sollten unbeschädigt sein. Fehlende oder beschädigte Seiten im Pass können zur Einreiseverweigerung führen. 

Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen zum Teil von den staatlichen Regelungen ab.

Personen, gegen die in einem GUS-Staat eine Fahndungsausschreibung vorliegt, müssen mit Zurückweisung bei der Einreise nach Kirgisistan rechnen.

Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen unabhängig vom Reisezweck für einen Aufenthalt bis zu 60 Tagen innerhalb von 120 Tagen kein Visum. 

Für Aufenthalte von mehr als 60 Tagen ist ein Visum erforderlich, das vorab bei der dafür zuständigen kirgisischen Auslandsvertretung oder online in Form eines E-Visums eingeholt werden muss. 

Ausländer, die den 60-tägigen visumsfreien Aufenthalt überschreiten, benötigen für die Ausreise ein Ausreisevisum. Ausreisevisa sind bei der Konsularabteilung des kirgisischen Außenministeriums zu beantragen, die Zahlung einer Strafe ist in diesen Fällen obligatorisch.

Alternativ kann online ein E-Visum für Aufenthalte bis zu 90 Tagen zu touristischen oder geschäftlichen Zwecken beantragt werden.

Registrierung

Deutsche Staatsangehörige, die sich länger als 60 Tage in Kirgisistan aufhalten wollen, müssen innerhalb von fünf Tagen nach Einreise bei der zuständigen Behörde durch den Vermieter registriert werden. Die Registrierungspflicht gilt auch für Inhaber von E-Visa.

Seit Juni 2024 gilt bei einem Aufenthalt in Kirgisistan von mehr als 30 Tagen eine offizielle Registrierungspflicht für Mobiltelefone, wenn diese mit einer kirgisischen SIM-Karte verwendet werden; mehrere Aufenthalte werden dabei addiert. Internationales Roaming ist bis zu 30 Tagen anmeldefrei möglich. Weitere Informationen in englischer Sprache bieten die kirgisischen Behörden.

Ein- und Ausreise über Tadschikistan 

siehe Reiseinfos – Grenzgebiete.

Minderjährige

Alleinreisende Minderjährige sollten eine Einverständniserklärung der Eltern in russischer oder kirgisischer Sprache mit sich führen.

Einfuhrbestimmungen

Die Ein- und Ausfuhr ausländischer Währungen unterliegen keinen Beschränkungen, müssen jedoch ab einem Wert von 10.000 USD pro Person deklariert werden. Gegenstände für den persönlichen Bedarf inklusive 1.000 Zigaretten oder 1.000 g Tabak sowie 1,5 l Alkohol und 2 l Wein können zollfrei eingeführt werden. Drohnen und wertvolle Gegenstände sollten bei Einreise deklariert werden. Unverpackte Lebensmittel dürfen nicht eingeführt werden. Siehe auch Einreise und Zoll – Registrierung. 

Einreise mit dem Pkw

Beachten Sie die Teilreisewarnung zur Russischen Föderation und die Reisewarnung zur Ukraine.

Bei der Einfuhr von Kfz und Motorrädern nach Kirgisistan sollten Reisende, die eine Fahrt durch mehrere Länder mit dem eigenen Kfz unternehmen, (bspw. über Kirgisistan, Kasachstan, etc.), darauf achten, dass die bei der Einreise in die Eurasische Wirtschaftsunion an der kirgisischen Grenze erteilte temporäre Einfuhrgenehmigung für das Fahrzeug die für die Strecke notwendige Fahrtzeit abdeckt. Ohne entsprechende Genehmigung ist mit erheblichen Problemen und Strafen bei der Ausreise aus der Eurasischen Wirtschaftsunion zu rechnen. 

Tiere

Hunde, Katzen und Frettchen benötigen einen Impfpass mit Nachweis einer tierärztlichen Untersuchung innerhalb der letzten 5 Tage vor Einreise.

Gesundheit

Impfschutz

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Typhus, Tollwut und FSME empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

HIV/AIDS

Das HIV-Vorkommen in der Bevölkerung ist bisher gering (Prävalenz <0,1%). Zu den Hauptrisikogruppen gehören intravenöse Drogenbenutzer und Prostituierte.

  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.

Tuberkulose

Tuberkulose stellt in Kirgisistan ein relevantes Gesundheitsproblem dar. Es werden immer noch mehr als 100 Neuerkrankungen pro 100 000 Einwohner pro Jahr erfasst. Die Resistenzrate des Tuberkelerregers gegen die üblichen Tuberkulosemedikamente ist relativ hoch.

Frühsommermeningoenzephalitis FSME bzw. RSSE, Russian Spring Summer Encephalitis

Diese von Zecken übertragene virale Hirnhautentzündung ist im Land äußerst selten; die Datenlage ist allerdings spärlich.

Bruzellose

Besonders in ländlichen Gebieten werden immer wieder Bruzelloseerkrankungen erfasst. Diese bakterielle, fieberhafte Erkrankung kann durch Kontakt mit kranken Tieren (Schafen, Ziegen, Rinder) oder Genuss nicht ausreichend gekochter Tierprodukte übertragen werden. Vom Genuss roher Milchprodukte ist unbedingt abzuraten.

Krim-Kongo-Hämorrhagisches Fieber

Diese hoch fieberhafte Virusinfektion tritt in Kirgisistan sporadisch auf. Jedes Jahr kommt es in ländlichen Regionen von April - Oktober zu einzelnen, kleinen Ausbrüchen, auch mit tödlichen Verläufen. Übertragen wird das Virus durch Zecken von Nutztieren wie Schafen, Ziegen, Rinder und Kamelen sowie über Blut infizierter Tiere und Menschen. Schutz vor Zecken und Abstand zu Tieren wird empfohlen.

Milzbrand (Anthrax)

Jedes Jahr kommt es in ländlichen Regionen zu einzelnen, kleinen Ausbrüchen dieser bakteriellen Infektion, die überwiegend durch kranke Rinder verursacht werden. Ein Infektionsrisiko besteht nur bei Kontakt mit Vieh, oder Umgang mit deren Produkten (Fellen, rohe Milch- bzw. Fleischprodukte).

Geografisch bedingte Erkrankungen

Bei Aufstieg in Höhen über 3.000 Meter kann es zur Ausbildung einer Höhenkrankheit kommen. Langsames Aufsteigen und bei Symptomen (z.B. Kopfschmerzen, Atemnot) sofortiger Abstieg sind dringend zu beachten, siehe Höhenkrankheit.

  • Lassen Sie sich vor Reisen in große Höhen (über 2.300 m) vor der endgültigen Reiseplanung individuell durch einen höhenmedizinisch erfahrenen Arzt beraten. Eine Reisekrankenversicherung, die das Bergerisiko (z.B. eine Hubschrauber-Evakuierung) mit abdeckt, ist unbedingt empfohlen.

Intensive Sonneneinstrahlung, Blendung durch Schnee und Eis, starker Wind, extreme Kälte und unwegsames oder unbekanntes Gelände bergen weitere Risiken für den Reisenden in großer Höhe. Durch Erdbeben oder anhaltende Niederschläge kann es an gefährdeten Stellen zu Lawinen, Muren und Abrutschen von ganzen Berghängen kommen.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung in Kirgisistan entspricht nicht europäischen Verhältnissen.
Ein mit Deutschland vergleichbares Rettungssystem (z.B. per Hubschrauber) mit intensivmedizinischen Behandlungsmöglichkeiten ist nicht vorhanden. Selbst in der Hauptstadt können Notfälle meist nur unzureichend behandelt werden.
Bei schweren Erkrankungen oder Verletzungen muss eine medizinische Evakuierung erwogen werden.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.

Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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Weitere Hinweise für Ihre Reise

Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise

 

 

Gesundheitsvorsorge

Übersicht

Die medizinische Versorgung in Kirgisistan entspricht nicht europäischen Verhältnissen. Es wird empfohlen, wichtige Medikamente sowie Verbandmaterial und Einwegspritzen mitzuführen, da diese auch bei Behandlung in Krankenhäusern selbst beschafft werden müssen. Ein mit Deutschland vergleichbares Rettungssystem (z.B. per Hubschrauber) mit intensivmedizinischen Behandlungsmöglichkeiten ist nicht vorhanden. Reisende, die sich besonderen Risiken aussetzen (in Kirgisistan u.a. Bergsteiger) müssen sich bewusst sein, dass auch in der Hauptstadt Notfälle meist nur unzureichend behandelt werden können.

Wer auf Medikamente angewiesen ist, sollte seine Reiseapotheke entsprechend gut bestücken.

Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung mit Notrückführung wird dringend empfohlen.

Impfungen

Titel Besondere Vorsichtsmaßnahmen Gesundheitszeugnis erforderlich
Typhus & Polio Ja -
Malaria 1 Nein -
Essen & Trinken 2 -
Cholera Nein -
Gelbfieber Nein -

Anmerkungen Impfungen

[1] 2016 wurde Kirgisistan von der WHO für malariafrei erklärt.

[2] Landesweit besteht eine erhöhte Infektionsgefahr für diverse Infektionskrankheiten die durch verunreinigte Speisen oder Getränke übertragen werden (z.B. Hepatitis A, Typhus, Bakterienruhr, Amöbenruhr, Lambliasis, Wurmerkrankungen). Wasser ist im Allgemeinen keimfrei, weist jedoch einen hohen Gehalt an Schwermetallen auf. Milch ist pasteurisiert, und Milchprodukte können unbesorgt verzehrt werden. Fleisch- und Fischgerichte nur gut durchgekocht und heiß serviert essen. Der Genuss von Schweinefleisch, rohen Salaten und Mayonnaise sollte vermieden werden. Gemüse sollte gekocht und Obst geschält werden.

Gesundheitszeugnis

Reisende, die sich länger als 30 Tage in Kirgisistan aufhalten, müssen nachweisen, dass sie HIV-negativ sind.

Andere Risiken

Landesweit besteht das Übertragungsrisiko von Borreliose/Lymekrankheit durch Zecken v.a. in Gräsern, Sträuchern und im Unterholz. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.

Hepatitis A und Hepatitis B kommen vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.

Die durch Zeckenbiss übertragene Russische Frühsommer-Meningoenzephalitis (RSSE) kommt besonders während der Sommermonate in manchen Gebieten des Landes vor. Bei beruflicher Tätigkeit oder Freizeitaktivitäten mit möglicher Zeckenexposition in endemischen Gebieten wird eine Schutzimpfung gegen RSSE empfohlen. Bei Zeckenbefall im Zweifelsfall den Arzt aufsuchen.

Tollwut kommt landesweit vor und wird vor allem durch streunende Hunde übertragen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Pass- und Visabestimmungen

Notwendige Einreisedokumente

Titel Pass erforderlich Visum erforderlich Rückflugticket erforderlich
Türkei Ja Nein Ja
Andere EU-Länder Ja Nein Ja
Deutschland Ja Nein Ja
Österreich Ja Nein Ja
Schweiz Ja Nein Ja

Reisepassinformationen

Ein Reisepass ist für die Ein- und Ausreise nach und von Kirgisistan allgemein erforderlich, er muss bei visumfreien Reisen bei der Ausreise noch mindestens 3 Monate gültig sein. Wird ein Visum benötigt, muss der Reisepass 3 Monate über das Visum hinaus gültig sein. 

Anmerkung zum Reisepass

Die Einreisebestimmungen können sich jederzeit ändern. Reisende sollten sich bei den zuständigen Vertretungen erkundigen.

Visainformationen

Ein Visum ist für Kirgisistan allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für einen Aufenthalt von bis zu 60 Tagen innerhalb von 120 Tagen:

(a) Deutschland, Österreich, Schweiz und alle anderen EU-Staaten.  

(b) Türkei für Aufenthalte von max. 90 Tagen. 

e-Visum

Staatsangehörige aller Nationen können ein e-Visum für touristische und geschäftliche Aufenthalte von bis zu 90 Tagen beantragen. Inhaber von e-Visa müssen an den internationalen Flughäfen Manas und Osh oder am Grenzübergang Ak-jol ankommen.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).

Österreicher: Eigener Reisepass.

Schweizer: Eigener Reisepass.

Türken: Eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Achtung: Alleinreisende Minderjährige benötigen eine notariell beglaubigte Zustimmung der Sorgeberechtigten mit russischer oder kirgisischer Übersetzung.

Bearbeitungsdauer

Deutschland und Schweiz: Je nach Visumgebühr unterschiedliche Bearbeitungsdauer. Österreich: In der Regel 5 Werktage, plus Postweg. Expressvisum (nur in dringenden Fällen) innerhalb von 3 Werktagen.

Gültigkeit

Unterschiedlich, s. Visumgebühren.

Transit

(a) Ansonsten visumpflichtige Transitreisende, die innerhalb von 48 Std. weiterfliegen, den Transitraum nicht verlassen und gültige Dokumente für die Weiterreise vorweisen können, benötigen kein Transitvisum.
(b) Transitvisa werden bei der Botschaft gegen Vorlage des Visums des Drittlandes erteilt.

Visaarten und Kosten

Einreisevisum (für Touristen, Geschäfts- und Privatreisen), Transit- und Dauervisa (nur für Geschäfts- und Dienstreisen, zwei- und mehrmalige Einreise).

Kosten


Visum bei der Botschaft

Die Konsulargebühren werden in US-Dollar ausgegeben und sind zum aktuellen Wechselkurs in Euro bzw. in Schweizer Franken zu bezahlen.

Auskünfte über die aktuellen Visagebühren erteilen die zuständigen diplomatischen Vertretungen. 

 

Antrag erforderlich

Touristenvisum:
(a) 1 Antragsformular.
(b) 1 Passfoto.
(c) Reisepass, der noch mindestens 6 Monate über die Gültigkeit des Visums hinaus gültig ist.
(d) Gebühr (von der Bank abgestempelter Überweisungsbeleg).

Privatreisen zusätzlich:
(e) Einladung vom Innenministerium (für Aufenthalte über 1 Monat).

Geschäftsvisum zusätzlich:

(f) Entsendungsschreiben mit Angaben über Ziel und Zweck der Reise. Geschäftsreisen bis zu 1 Monat: Einladungsschreiben seitens kirgisischer Staatseinrichtungen können ohne Bestätigung des Außenministeriums direkt bei der Botschaft vorgelegt werden, Einladungen von kirgisischen Privatfirmen müssen durch das Außenministerium bestätigt werden.

Gruppenvisum (ab 7 Personen):
(a) Pass im Original des Gruppenleiters und Kopien (3-fach) der Reisepässe der übrigen Teilnehmer.
(b) Teilnehmerliste in 3-facher Ausfertigung mit Namen (in alphabetischer Reihenfolge), Vornamen, Geburtsdatum, Passnummer, Staatsangehörigkeit, Ein- und Ausreisedatum, Kopie der Reisepässe sowie Reisepass im Original des Gruppenleiters.
(c) Einzahlungsbeleg mit Bankstempel.

Der postalischen Antragstellung sollten der Zahlungsbeleg über die Visumgebühren sowie ein frankierter Einschreiben-Rückumschlag beigelegt werden.

Geld

Geldwechsel

Devisen (vor allem US-Dollar) werden bevorzugt angenommen, russische Rubel werden ebenfalls noch akzeptiert. Alle Rechnungen werden normalerweise bar beglichen. Wer mit Reiseveranstaltern fährt, bezahlt seine Reise im Voraus. Da es nicht genug Wechselgeld gibt, sollten Besucher insbesondere kleine Geldscheine mit sich führen. Wechseln kann man in Banken und offiziellen Valutawechselstellen.

Währung

1 Som = 100 Tyjin. Währungskürzel: KS, KGS (ISO-Code). Banknoten sind in den Werten von 5.000, 1.000, 500, 200, 100, 50, 20, 10, 5 und 1 Som im Umlauf, Münzen in den Nennbeträgen 10, 5, 3 und 1 Som sowie 50, 10 und 1 Tyjin.

Devisenbestimmungen

Ein- und Ausfuhr in die Eurasische Wirtschaftsunion (EAWU)

 

Die Einfuhr von Landes- und Fremdwährung in bar oder als Reiseschecks ist unbegrenzt. Ab einem Gegenwert von 10.000 US$ besteht Deklarationspflicht. Die Ausfuhr der Landeswährung ist verboten. Die Ausfuhr von Fremdwährungen ist auf den bei der Einreise deklarierten Betrag, abzüglich der Umtauschbeträge, beschränkt (Deklarations- und Umtauschbelege erforderlich). Für die Ausfuhr von Fremdwährungen ist zudem ab einem Betrag im Gegenwert von 10.000 US$ ein Herkunftsnachweis erforderlich. 

Kreditkarten

Kreditkarten werden in Bischkek in Hotels und in Restaurants zur Bezahlung akzeptiert. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.

Reiseschecks

Reiseschecks werden in Kirgisistan nicht mehr akzeptiert.

Öffnungszeiten der Bank

I. Allg. Mo-Fr 08.30-17.30 Uhr (Städte).

Zollfrei Einkaufen

Überblick

Folgende Artikel können im Handgepäck zollfrei nach Kirgisistan eingeführt werden (Personen ab 18 J.):
 
200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 250 g Tabakwaren/Tabak;
3 l alkoholische Getränke;
Andere Waren für den persönlichen Gebrauch bis zu einem Wert von 500 € und bis zu 25 kg Gesamtgewicht (auf dem Landweg) oder bis zu einem Wert von 10.000 € und bis zu 50 kg Gesamtgewicht (mit dem Flugzeug).
 

Bei der Einreise müssen Touristen ein Zollerklärungsformular ausfüllen, das bis zur Ausreise aufbewahrt werden muss. Dies berechtigt zur Einfuhr von Gegenständen für den persönlichen Bedarf, einschl. Währungen und Wertsachen, die auf dem Formular aufgeführt werden müssen. Die Zollabfertigung kann einige Zeit in Anspruch nehmen.

Verbotene Importe

Arzneimittel sowie frisches Obst und Gemüse, gegen Kirgisistan gerichtetes Bild- oder Schriftmaterial.

Quellenangaben
  • DuMont Die Welt - Atlas mit Länderlexikon, DuMont Reiseverlag, 2015-04
  • Kirgisistan - Reise- und Sicherheitshinweise, Auswärtiges Amt, Stand - 13.03.2025 (Unverändert gültig seit: 25.02.2025)
    Haftungsausschluss: Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
  • Der Reiseführer, Columbus Travel Media Ltd., Stand - 13.03.2025 (Unverändert gültig seit: 25.02.2025)
    Information: Einreisebestimmungen für deutsche, schweizerische und österreichische Staatsbürger werden mit freundlicher Genehmigung von Columbus Travel Media veröffentlicht. Alle Angaben ohne Gewähr.
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