Ländername | Republik Guatemala, República de Guatemala |
Fläche | 108.889 km2 |
Hauptstadt | Guatemala-Stadt |
Bevölkerung | 17.263.239 |
Sprache | Spanisch |
Staats-/Regierungsform | Republik, Präsidialverfassung, Verfassung vom Mai 1985, ergänzt im November 1993 |
Staatsoberhaupt | César Bernardo Arévalo de León (Partei SEMILLA) 15.01.2024. Amtsantritt nach zahlreichen versuchen, das Wahlergebnis zu annullieren |
Regierungschef | César Bernardo Arévalo de León (Partei SEMILLA) 15.01.2024. Amtsantritt nach zahlreichen versuchen, das Wahlergebnis zu annullieren |
Außenminister | Carlos Ramiro Martínez, Amtsantritt 15.01.2024 |
Währung | guatemaltekischer Quetzal |
Zeitzone | UTC-6 |
Reiseadapter | A, B, G, I |
Kfz-Länderkennzeichen | GCA |
ISO-3166 | GT, GTM |
Internet-TLD | .gt |
Landesvorwahl | +502 |
Website | https://www.guatemala.gob.gt/ |
Von nächtlichen Reisen, auch im eigenen Pkw oder Mietwagen, außerhalb der Städte und auf abgelegenen Strecken wird auf jeden Fall abgeraten. Es besteht eine erhöhte Unfallgefahr u. a. durch unbeleuchtete Fahrzeuge, Schlaglöcher, streunende Hunde oder Hindernisse auf der Straße.
Öffentliche Überlandbusse sind öfter Ziel von Banden. Viele dieser Busse sind in schlechtem technischem Zustand und haben daher eine beträchtliche Unfallgefahr. Zu den wichtigsten Touristenzentren fahren von der Hauptstadt und von Antigua aus besser gewartete Reise- und Kleinbusse von Reisebüros, die als sicherer gelten.
Nach Unfällen kann der Reisende nicht mit Schadensersatz von Bustransportunternehmen oder Inlandsfluggesellschaften rechnen.
Die Ausschilderung ist schlecht. Nur sehr sporadisch aufgestellte Wegweiser und Hinweisschilder machen die Orientierung für Landesunkundige bei Reisen mit Mietwagen schwierig.
Signale Dritter am Straßenrand mit der Bitte um Pannenhilfe können Vorwände für Straftaten sein.
Klauseln im Mietvertrag können besonders im Hinblick auf eine obligatorische Selbstbeteiligung und den üblicherweise berechneten "perdida de uso" (Nutzungsausfall) folgenreich für Touristen sein. Im Schadensfall wird dieser dem Mieter nach Tagessätzen für die Zeit berechnet, in der das Auto voraussichtlich durch Reparatur ausfällt.
Die Tourismusbehörde INGUAT bietet das Programm "Sichere Taxis" an. Unter der Telefonnummer +502 2421 2810 oder unter der Kurzwahl 1500 können für die Hauptstadt, Antigua und die Anlegestellen der Kreuzfahrtschiffe besonders geprüfte und beim INGUAT registrierte Taxifahrer vermittelt werden. Eine entsprechende Station von INGUAT befindet sich auch im Flughafen der Hauptstadt. Lizenzierte Taxis erkennt man ansonsten an den Kfz-Schildern, die mit dem Buchstaben "A" beginnen und einer Lizenznummer, die auf den Seitentüren vermerkt ist.
Der deutsche Führerschein ist für touristische Aufenthalte zwar anerkannt, es empfiehlt sich aber die Mitnahme des internationalen Führerscheins, der stets nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig ist.
Vor dem Fotografieren bzw. Filmen der indigenen Bevölkerung empfiehlt es sich, deren Zustimmung einzuholen. Das Fotografieren von Kindern sollte generell unterbleiben. Hier kommt es immer wieder zu Missverständnissen (Kinderraub etc.) mit der Gefahr, dass die einheimische Bevölkerung aggressiv reagiert.
Homosexuelle Handlungen sind nicht strafbar, allerdings gibt es auch keinen gesetzlichen Schutz vor Diskriminierung. Gleichgeschlechtliche Ehen werden nicht anerkannt. Die Toleranz gegenüber ist in der Hauptstadt gut, in ländlichen Gegenden eher gering ausgeprägt.
Die guatemaltekische Drogengesetzgebung sieht harte Strafen für Besitz, Konsum und Handel von Drogen vor.
Landeswährung ist der Quetzal (GTQ), gängige Kreditkarten (Visa, American Express, Mastercard) werden in der Regel als Zahlungsmittel akzeptiert. Bargeld kann mit Kreditkarten an den meisten Geldautomaten abgehoben werden. Der Umtausch von USD ist oft einfacher und günstiger als von EUR, sodass die Mitnahme von Bargeld in USD empfehlenswert ist.
Landesweit kommt es zu Kredit-/Debitkartenbetrug und dem Klonen von Kreditkarten, sowohl bei der Benutzung an Geldautomaten als auch beim Bezahlen. Es wird empfohlen, nur Geldautomaten zu benutzen, die durch Kameras, Bankpersonal etc. überwacht werden. Wird die Karte vom Automaten einbehalten, kann es sich um einen Betrugsversuch handeln.
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei der Einreise aus Gelbfieber-Endemiegebieten ist der Nachweis einer Gelbfieberimpfung ab dem ersten Lebensjahr vorgeschrieben. Das gilt auch für Transitaufenthalte von mehr als zwölf Stunden in einem Gelbfiebergebiet.
Dengue-Viren werden landesweit durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Dengue-Fieber.
Die vorrangig durch tagaktive Aedes-Mücken übertragene Infektion mit Zika-Viren kann in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen beim Kind führen sowie neurologische Komplikationen beim Erwachsenen hervorrufen.
Chikungunya-Viren werden von tagaktiven Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung ist gekennzeichnet durch hohes Fieber und unter Umständen länger anhaltenden Gelenk- und Muskelschmerzen. Die Beschwerden können oft nicht eindeutig von anderen durch Mücken übertragenen Erkrankungen unterschieden werden. Chikungunya-Fieber heilt nicht immer folgenlos aus, selten kommt es zu lang anhaltenden rheuma-ähnlichen Beschwerden. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie, siehe auch Merkblatt Chikungunya-Fieber.
Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe auch Malaria.
Es besteht im ganzen Land ganzjährig ein geringes Malariarisiko, insbesondere in der Provinz Esquintla (an der Pazifikküste), Alta Verapaz, Izabal, Petén, Quiche und Suchitapéquez. Als malariafrei gelten Guatemala-Stadt, Antigua und Atitlán-See. Der Anteil an Malaria tertiana (P. vivax) beträgt über 99%. Eine Karte der Risikogebiete stellt die zur Verfügung.
Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:
Die kutane und mukokutane Form kommt in vielen Teilen des Landes vor. Die einzelligen Parasiten werden ebenfalls durch Mücken übertragen. Auch in dieser Hinsicht ist ein Schutz vor Mücken empfehlenswert (s. o.).
Ganzjährig kann die Leptospirose vereinzelt durch mit Nagetierausscheidungen kontaminiertes Wasser übertragen werden. Diese bakterielle Infektion verläuft meist wie ein milder grippaler Infekt, kann in seltenen Fällen jedoch auch zu schwerwiegender Beteiligung der Leber und Nieren führen. Bei zu erwartender Exposition kann im Einzelfall nach sorgsamer Risikoabwägung durch einen Reise- bzw. Tropenmediziner eine medikamentöse Prophylaxe mit Doxycyclin erwogen werden, siehe Leptospirose.
In Guatemala kann durch Ausscheidungen von Raubwanzen, die in Ritzen einfacher Behausungen in ländlichen Regionen leben, die amerikanische Trypanosomiasis (Chagas) übertragen werden. Diese können sowohl durch den Biss infizierter Wanzen oder seltener durch verunreinigte Frucht- bzw. Zuckerrohrsäfte aufgenommen werden. Einen Schutz gegen Bisse können korrekt angebrachte Bettnetze bieten. In der akuten Erkrankungsphase stehen grippeähnliche Symptome und eine Schwellung des Augenlides im Vordergrund. Bis zu Jahre nach der Infektion können z.T. gravierende Organveränderungen am Herzen und des Verdauungstraktes auftreten. Insgesamt ist das Risiko für Reisende, an Chagas zu erkranken, sehr gering.
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.
Insgesamt ist die Gesundheitsversorgung gerade in ländlichen Gebieten Guatemalas häufig nicht mit in Deutschland herrschenden technischen und hygienischen Standards vergleichbar. Planbare Eingriffe sollten nach Möglichkeit daher in Deutschland erfolgen.
Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss
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Mit politischen Kundgebungen und Straßenblockaden muss gerechnet werden. Dabei können auch Auseinandersetzungen zwischen Sicherheitskräften und Demonstrierenden nicht ausgeschlossen werden.
In der Hauptstadt Guatemala-Stadt kommt es gelegentlich zu Akten von Vandalismus und Brandstiftung im Rahmen von Protesten.
Guatemala verzeichnet eine hohe Kriminalitätsrate. Neben der allgemeinen Straßenkriminalität ist Guatemala auch Schauplatz von Auseinandersetzungen im Bereich der Bandenkriminalität. Die Hemmschwelle beim Einsatz von Gewalt ist niedrig.
In Guatemala-Stadt ist die Benutzung der roten Stadtbusse gefährlich, die grünen Stadtbusse („Transmetro") und die blauen Busse („Transurbano") gelten als relativ sicher. Auf öffentliche Busse werden gelegentlich Überfälle verübt. Überfälle auf Fußgänger und Autofahrer finden zu jeder Tageszeit statt, auch im dichten Berufsverkehr und werden in der Regel von mehreren bewaffneten Tätern gemeinsam begangen. Auch das Geschäfts- und Ausgehviertel „Zona Viva" der Zone 10, in dem sich die meisten Hotels und Restaurants befinden, ist nicht völlig sicher.
Das Risiko von Überfällen und Übergriffen besteht grundsätzlich auch in Touristenzentren wie Antigua, Flores, Tikal und am Atitlán-See sowie beim Besuch von Vulkanen.
Widerstand kann bei einem Überfall schwerwiegende Folgen haben, da Waffen (neben Schusswaffen auch andere Waffen wie Macheten) weit verbreitet sind und die Hemmschwelle für deren Einsatz niedrig ist. Es kommt bei Überfällen vermehrt zu schweren Verletzungen, teilweise mit Todesfolge.
Willkürliche Maßnahmen durch Sicherheitskräfte können sich auch gegen Ausländer richten. Vom Erwerb von Pkws in Guatemala wird dringend abgeraten. In den letzten Monaten traten vermehrt Verkäufe gestohlener Fahrzeuge auf. An Grenzübergängen und bei Polizeikontrollen werden Fahrzeuge samt Unterlagen sehr genau überprüft. Die Interpoldatenbank wird abgefragt. Im Falle gestohlener Fahrzeuge drohen hohe Geldstrafen oder Gefängnisstrafen, das betreffende Fahrzeug kann sichergestellt werden.
Guatemala liegt in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben und Vulkanausbrüchen kommen kann.
Die Sicherheitskräfte und zuständigen Behörden können kurzfristig eine Evakuierung aus den um aktive und als gefährlich eingestufte Vulkane herum gelegenen Gebieten anordnen. Durch Erdbeben und Vulkanausbrüche kann es immer wieder zu Straßensperren und Einschränkungen im Flugverkehr kommen.
Das Klima ist an den Küsten tropisch, im zentralen Hochland gemäßigt. Von Juni bis Ende November ist in der Karibik und Mittelamerika Hurrikan-Saison. In dieser Zeit ist an den Küsten mit starken Tropenstürmen und heftigem Regen zu rechnen.
Starke Regenfälle können neben Überschwemmungen zu Erdrutschen führen, die die Straßen mehrere Stunden unpassierbar machen. Besondere Gefahr besteht bei Wohngebieten in Tallagen, die von Bergen umgeben sind, sogenannter Barrancos. Dort kann es wegen gravierendender Infrastrukturmängel aufgrund unkontrollierter Bebauung zu Erdrutschen kommen.
Von nächtlichen Reisen, auch im eigenen Pkw oder Mietwagen, außerhalb der Städte und auf abgelegenen Strecken wird auf jeden Fall abgeraten. Es besteht eine erhöhte Unfallgefahr u. a. durch unbeleuchtete Fahrzeuge, Schlaglöcher, streunende Hunde oder Hindernisse auf der Straße.
Öffentliche Überlandbusse sind öfter Ziel von Banden. Viele dieser Busse sind in schlechtem technischem Zustand und haben daher eine beträchtliche Unfallgefahr. Zu den wichtigsten Touristenzentren fahren von der Hauptstadt und von Antigua aus besser gewartete Reise- und Kleinbusse von Reisebüros, die als sicherer gelten.
Nach Unfällen kann der Reisende nicht mit Schadensersatz von Bustransportunternehmen oder Inlandsfluggesellschaften rechnen.
Die Ausschilderung ist schlecht. Nur sehr sporadisch aufgestellte Wegweiser und Hinweisschilder machen die Orientierung für Landesunkundige bei Reisen mit Mietwagen schwierig.
Signale Dritter am Straßenrand mit der Bitte um Pannenhilfe können Vorwände für Straftaten sein.
Klauseln im Mietvertrag können besonders im Hinblick auf eine obligatorische Selbstbeteiligung und den üblicherweise berechneten „perdida de uso" (Nutzungsausfall) folgenreich für Touristen sein. Im Schadensfall wird dieser dem Mieter nach Tagessätzen für die Zeit berechnet, in der das Auto voraussichtlich durch Reparatur ausfällt.
Die Tourismusbehörde INGUAT bietet das Programm „Sichere Taxis" an. Unter der Telefonnummer +502 2421 2810 oder unter der Kurzwahl 1500 können für die Hauptstadt, Antigua und die Anlegestellen der Kreuzfahrtschiffe besonders geprüfte und beim INGUAT registrierte Taxifahrer vermittelt werden. Eine entsprechende Station von INGUAT befindet sich bspw. auch im Flughafen der Hauptstadt. Lizenzierte Taxis erkennt man ansonsten an den Kfz-Schildern, die mit dem Buchstaben „A" beginnen und einer Lizenznummer, die auf den Seitentüren vermerkt ist.
Der deutsche Führerschein ist für touristische Aufenthalte zwar anerkannt, es empfiehlt sich aber die Mitnahme des internationalen Führerscheins, der stets nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig ist.
Vor dem Fotografieren bzw. Filmen der indigenen Bevölkerung empfiehlt es sich, deren Zustimmung einzuholen. Das Fotografieren von Kindern sollte generell unterbleiben. Hier kommt es immer wieder zu Missverständnissen (Kinderraub etc.) mit der Gefahr, dass die einheimische Bevölkerung aggressiv reagiert.
Homosexuelle Handlungen sind nicht strafbar, allerdings gibt es auch keinen gesetzlichen Schutz vor Diskriminierung. Gleichgeschlechtliche Ehen werden nicht anerkannt. Die Toleranz gegenüber LGBTIQ ist in der Hauptstadt gut, in ländlichen Gegenden eher gering ausgeprägt.
Die guatemaltekische Drogengesetzgebung sieht harte Strafen für Besitz, Konsum und Handel von Drogen vor.
Landeswährung ist der Quetzal (GTQ), gängige Kreditkarten (z.B. Visa, American Express, Mastercard) werden in der Regel als Zahlungsmittel akzeptiert. Bargeld kann mit Kreditkarten an den meisten Geldautomaten abgehoben werden. Der Umtausch von USD ist oft einfacher und günstiger als von EUR, sodass die Mitnahme von Bargeld in USD empfehlenswert ist.
Landesweit kommt es zu Kredit-/Debitkartenbetrug und dem Klonen von Kreditkarten, sowohl bei der Benutzung an Geldautomaten als auch beim Bezahlen. Es wird empfohlen, nur Geldautomaten zu benutzen, die durch Kameras, Bankpersonal etc. überwacht werden. Wird die Karte vom Automaten einbehalten, kann es sich um einen Betrugsversuch handeln.
Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.
Vor Ein- und Ausreise ist es zwingend notwendig, eine digitale Erklärung des Reisenden (Declaración Jurada Regional de Viajero) abzugeben. Klicken Sie auf der rechten Seite auf das Handy-Symbol. Nach Ausfüllen des Formulars erhalten Sie eine E-Mail mit dem QR-Code. Es ist erforderlich, diesen auszudrucken oder als Screenshot auf Ihrem mobilen Gerät abzuspeichern. Weitere Informationen erhalten Sie in Ihrem Reisebüro oder bei der zuständigen guatemaltekischen Ausländerbehörde.
Bestimmungen zur Einreise können sich auch kurzfristig ändern. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Guatemalas sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
Die Einreise für deutsche Staatsangehörige ist mit folgenden Dokumenten möglich:
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Alle Reisedokumente müssen bei Einreise noch sechs Monate gültig sein.
Deutsche Staatsangehörige benötigen für Guatemala, El Salvador, Honduras und Nicaragua für Aufenthalte bis zu insgesamt 90 Tagen kein Visum.
Es ist unbedingt darauf zu achten, dass der Reisepass mit einem Einreisestempel versehen wird. Gerade bei Einreise aus den Nachbarländern über Land ist auf die Einholung des Einreisestempels zu achten, um Schwierigkeiten bei der Ausreise zu vermeiden.
Bei Fehlen des Einreisestempels wird in der Regel ein zeitintensiver Behördengang unter persönlicher Anwesenheit in der Hauptstadt notwendig.
Eine Verlängerung von 90 Tagen kann bei der Einwanderungsbehörde beantragt werden.
Alleinreisende Minderjährige sollten bei Einreise eine beglaubigte Einverständniserklärung der/des Sorgeberechtigten in deutscher Sprache (mit spanischer Übersetzung) oder in englischer Sprache mit sich führen.
Landes- und Fremdwährung können unbeschränkt ein- und ausgeführt werden, müssen aber ab einem Wert von 10.000 USD deklariert werden.
Um die Ausbreitung von BSE und der Maul- und Klauenseuche zu verhindern, ist die Einfuhr frischer Produkte tierischer Herkunft (z. B. Fleisch- und Wurstwaren, Milchprodukte, Rohwolle etc.) verboten. Weitere Informationen erteilt die zuständige Behörde: Servicio Nacional de Cuarentena Animal.
Für Heimtiere sind in jedem Fall ein gültiges Internationales tierärztliches Gesundheitszeugnis, ein Impf- bzw. besser der EU-Heimtierausweis, und Beglaubigungen von Veterinärämtern und der Botschaft Guatemalas erforderlich, so dass diese in jedem Fall kontaktiert sollte.
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei der Einreise aus Gelbfieber-Endemiegebieten ist der Nachweis einer Gelbfieberimpfung ab dem ersten Lebensjahr vorgeschrieben. Das gilt auch für Transitaufenthalte von mehr als zwölf Stunden in einem Gelbfiebergebiet.
Dengue-Viren werden landesweit durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Dengue-Fieber.
Die vorrangig durch tagaktive Aedes-Mücken übertragene Infektion mit Zika-Viren kann in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen beim Kind führen sowie neurologische Komplikationen beim Erwachsenen hervorrufen.
Chikungunya-Viren werden von tagaktiven Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung ist gekennzeichnet durch hohes Fieber und unter Umständen länger anhaltenden Gelenk- und Muskelschmerzen. Die Beschwerden können oft nicht eindeutig von anderen durch Mücken übertragenen Erkrankungen unterschieden werden. Chikungunya-Fieber heilt nicht immer folgenlos aus, selten kommt es zu lang anhaltenden rheuma-ähnlichen Beschwerden. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie, siehe auch Merkblatt Chikungunya-Fieber.
Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe auch Malaria.
Es besteht im ganzen Land ganzjährig ein geringes Malariarisiko, insbesondere in der Provinz Esquintla (an der Pazifikküste), Alta Verapaz, Izabal, Petén, Quiche und Suchitapéquez. Als malariafrei gelten Guatemala-Stadt, Antigua und Atitlán-See. Der Anteil an Malaria tertiana (P. vivax) beträgt über 99%. Eine Karte der Risikogebiete stellt die DTG zur Verfügung.
Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:
Die kutane und mukokutane Form kommt in vielen Teilen des Landes vor. Die einzelligen Parasiten werden ebenfalls durch Mücken übertragen. Auch in dieser Hinsicht ist ein Schutz vor Mücken empfehlenswert (s. o.).
Ganzjährig kann die Leptospirose vereinzelt durch mit Nagetierausscheidungen kontaminiertes Wasser übertragen werden. Diese bakterielle Infektion verläuft meist wie ein milder grippaler Infekt, kann in seltenen Fällen jedoch auch zu schwerwiegender Beteiligung der Leber und Nieren führen. Bei zu erwartender Exposition kann im Einzelfall nach sorgsamer Risikoabwägung durch einen Reise- bzw. Tropenmediziner eine medikamentöse Prophylaxe mit Doxycyclin erwogen werden, siehe Leptospirose.
In Guatemala kann durch Ausscheidungen von Raubwanzen, die in Ritzen einfacher Behausungen in ländlichen Regionen leben, die amerikanische Trypanosomiasis (Chagas) übertragen werden. Diese können sowohl durch den Biss infizierter Wanzen oder seltener durch verunreinigte Frucht- bzw. Zuckerrohrsäfte aufgenommen werden. Einen Schutz gegen Bisse können korrekt angebrachte Bettnetze bieten. In der akuten Erkrankungsphase stehen grippeähnliche Symptome und u.U. eine Schwellung des Augenlides im Vordergrund. Bis zu Jahre nach der Infektion können z.T. gravierende Organveränderungen am Herzen und des Verdauungstraktes auftreten. Insgesamt ist das Risiko für Reisende, an Chagas zu erkranken, sehr gering.
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.
Insgesamt ist die Gesundheitsversorgung gerade in ländlichen Gebieten Guatemalas häufig nicht mit in Deutschland herrschenden technischen und hygienischen Standards vergleichbar. Planbare Eingriffe sollten nach Möglichkeit daher in Deutschland erfolgen.
Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise
In Guatemala-Stadt ist die Krankenversorgung gut. Größere Hotels haben einen hauseigenen Arzt. Im Landesinneren ist die medizinische Versorgung unzulänglich.
Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung und Reiserückholversicherung wird empfohlen.
Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden.
Titel | Besondere Vorsichtsmaßnahmen | Gesundheitszeugnis erforderlich |
---|---|---|
Essen & Trinken | 5 | - |
Malaria | 4 | - |
Typhus & Polio | 3 | - |
Cholera | 2 | - |
Gelbfieber | 1 | - |
[1] Eine Impfbescheinigung gegen Gelbfieber wird von allen Reisenden verlangt, die innerhalb von 6 Tagen nach Aufenthalt in den von der WHO ausgewiesenen Infektionsgebiete einreisen wollen und über ein Jahr alt sind. Ausgenommen sind Reisende, die den Transitraum in den Infektionsgebieten nicht verlassen haben sowie Transitreisende in Guatemala.
[2] Eine Cholera-Schutzimpfung ist keine Einreisebedingung, das Risiko einer Infektion besteht jedoch, v.a. in den Bezirken Baja Verapaz, Chimaltenango, Chiquimula, El Progreso, Escuintla, Guatemala, Huehuetenango, Izabal, Jalapa, Jutiapa, Petén, Quetzaltenango, Quiché, Retalhuleu, Sacatepéquez, San Marcos, Santa Rosa, Sololá, Suchitepéquez, Totonicapán, Zacapa. Um sich zu schützen sollte man eine sorgfältige Trinkwasser- und Lebensmittelhygiene anwenden. Entgegen offiziellen Bestimmungen kann jedoch gelegentlich ein Cholera-Impfzertifikat verlangt werden; dies ist besonders dann der Fall, wenn die Einreise aus einem Land mit Cholerainfektionen erfolgt bzw. außerhalb des internationalen Flughafens der Hauptstadt eingereist wird. Da die Wirksamkeit der Schutzimpfung umstritten ist, empfiehlt es sich, rechtzeitig vor Antritt der Reise ärztlichen Rat einzuholen.
[3] Typhus kommt vor, Poliomyelitis nicht. Eine Typhusimpfung wird bei Rucksackreisen und Langzeitaufenthalten empfohlen.
[4] Malaria kommt ganzjährig in Höhen unter 1500 m vor, v.a. in Alta Verapaz, Baja Verapaz, Petén, Esquintla, Huehuetenango, Izabal, Quiché und Retalhuleu. Guatemala-Stadt ist malariafrei. Die weniger gefährliche Form Plasmodium vivax (Malaria tertiana) überwiegt. Ein ausreichenden Schutz bietet langärmelige Kleidung, Mosquitonetze und Insektenschutzmittel. Bei den Risikogebieten empfiehlt sich eine Notfallmedikation.
[5] Landesweit besteht eine erhöhte Gefahr für Magen- und Darminfektionen. Wasser sollte generell vor der Benutzung zum Trinken, Zähneputzen und zur Eiswürfelbereitung entweder abgekocht oder anderweitig sterilisiert werden oder abgepackt gekauft werden. Beim Kauf von abgepacktem Wasser sollte darauf geachtet werden, dass die Original-Verpackung nicht angebrochen ist. Abgefülltes Wasser ist überall erhältlich.
Milch ist nicht pasteurisiert, Trocken- und Dosenmilch sind vorhanden. Trockenmilch sollte nur mit keimfreiem Wasser angerührt werden. Vermeiden Sie einheimische Milchprodukte. Nur gut durchgekochte und heiß servierte Fleisch- und Fischgerichte verzehren. Rohe Salate sollten nur in Restaurants mit gutem hygienischem Standard verzehrt werden. Ansonsten sollte Schweinefleisch, rohe Salate, rohes Gemüse und Mayonnaise unbedingt vermieden werden. Obst sollte geschält werden.
Chagas-Erkrankungen werden durch Raubwanzen herbeigeführt. Es besteht ein geringes Infektionsrisiko. Reisenden, die in einfachen Hütten und im Freien übernachten, empfiehlt sich ein Insektenschutz mit Moskitonetzen.
Das durch Stechmücken übertragene Dengue-Fieber kommt landesweit vor. Es empfiehlt sich ein wirksamer Insektenschutz und bei Langzeitaufenthalt sowie bei besonderer Exposition eine Impfung gegen Dengue-Fieber.
Die durch Insekten verursachte Filariose tritt vereinzelt auf. Reisende reduzieren die Übertragungsgefahr, wenn sie einen wirksamen Insektenschutz benutzen.
Hepatitis A und Hepatitis B kommen vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt über drei Monaten und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.
Die durch Schmetterlingsmücken übertragene Leishmaniose kommt vereinzelt vor. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.
Tollwut kommt vor. Bei Bisswunden, insbesondere von Hunden oder Fledermäusen, so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Titel | Pass erforderlich | Visum erforderlich | Rückflugticket erforderlich |
---|---|---|---|
Türkei | Ja | Nein | Ja |
Andere EU-Länder | Ja | Nein | Ja |
Schweiz | Ja | Nein | Ja |
Österreich | Ja | Nein | Ja |
Deutschland | Ja | Nein | Ja |
Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Ein Visum ist allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen in Guatemala bzw. in der CA-4-Region (El Salvador, Guatemala, Honduras und Nicaragua):
EU-Länder, Schweiz und Türkei.
Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).
Österreicher: Eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Allein reisende Minderjährige müssen eine beglaubigte Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten in deutscher Sprache (mit spanischer Übersetzung) oder in englischer Sprache mit sich führen.
Für Hunde und Katzen wird ein zeitnah ausgestelltes Gesundheitszeugnis vom Amtstierarzt des Herkunftslands benötigt. Kommen die Tiere aus einem Land mit Tollwut, wird ein Tollwutimpfzertifikat verlangt, das bescheinigt, dass die Tollwutimpfung mindestens 30 Tage und maximal 1 Jahr vor der Einreise durchgeführt wurde. Hunde müssen zudem gegen das Parvovirus geimpft sein. Gesundheitszeugnis und Tollwut-Impfzertifikat müssen von einem guatemaltekischen Konsulat beglaubigt sein.
Für die zollfreie Einfuhr kommen nur reinrassige Tiere infrage.
Alle Unterlagen müssen der Botschaft im Original vorgelegt werden. Eine Gebühr wird für die Beglaubigung fällig.
Ca. 1 Woche. Für ein Visum mit Sondergenehmigung der Einreisebehörden ca. 4-5 Wochen.
Hinweis: Der Visumantrag muss mindestens 15 Tage vor der Reise nach Guatemala eingereicht werden.
Nach Ausstellung des Visums muss die Einreise innerhalb von 15 Tagen erfolgen.
Eine Verlängerung des visumfreien Aufenthalts um 90 Tage kann bei der Einwanderungsbehörde beantragt werden.
Touristenvisa. Die Gültigkeitsdauer ist von den zuständigen diplomatischen Vertretungen zu erfragen.
50 € (einmalige Einreise), 150 € (mehrmalige Einreise).
Touristenvisum:
(a) 1 Antragsformular.
(b) 1 Passfoto.
(c) Reisepass und Kopie der ersten zwei Seiten des Reisepasses, der bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig ist (Original ist bei Abholung des Visums vorzulegen).
(d) Nachweis ausreichender Geldmittel (internationale Kreditkarte, Bankauszug oder Sparkonto auf Deutsch, Englisch oder Spanisch (Original und Kopie)).
(e) Arbeitsbestätigung.
(f) Kopie des Hin- und Rückflugtickets bzw. Buchungsbestätigung.
(g) Gebühr (in bar bei Abholung des Visums zu zahlen).
(h) Polizeiliches Führungszeugnis (mit spanischer Übersetzung).
(i) Internationale Geburtsurkunde.
(j) Praktikanten: Brief oder Vertrag vom Unternehmen bzw. von der Institution, wo das Praktikum oder der Kurs absolviert wird.
(k) Für ein Praktikum wird eine Genehmigung vom Arbeitsministerium in Guatemala benötigt, die auch vor Ort beantragt und ausgestellt wird.
Der Quetzal ist außerhalb des Landes kaum erhältlich. Alle unverbrauchten Quetzal sollten vor der Ausreise zurückgetauscht werden (Beträge bis zu 100 US$). Es empfiehlt sich die Mitnahme von US-Dollars. Beschädigte Banknoten sind schwer zu wechseln. Banken, Wechselstuben und größere Hotels wechseln US-Dollar.
1 Quetzal = 100 Centavos. Währungskürzel: Q, GTQ (ISO-Code). Banknoten gibt es im Wert von 200, 100, 50, 20, 10, 5 und 1 Quetzal, Münzen im Wert von 1 Quetzal sowie von 50, 25, 10, 5 und 1 Centavos.
Unbeschränkte Ein- und Ausfuhr von Landes- und Fremdwährung in bar, in Wertpapieren oder als Edelmetalle. Deklarationspflicht ab einem Betrag im Gegenwert von 10.000 US$.
Gängige Kreditkarten wie Visa, Mastercard und American Express werden teilweise akzeptiert. In ländlichen Gebieten ist keine Kartenzahlung möglich. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.
Reiseschecks sind in Deutschland und in der Schweiz nicht mehr und in Österreich kaum noch erhältlich. Reiseschecks werden in Guatemala nur in Guatemala City in einer Bank (BAC Credomatic) und von einer Wechselstube am Flughafen angenommen. Die Reiseschecks sollten in US-Dollar ausgestellt sein.
Mo-Fr 09.00-16.00/18.00 Uhr, z. T. Sa 09.00-13.00 Uhr (Abweichungen sind möglich).
Folgende Artikel dürfen zollfrei nach Guatemala eingeführt werden:
500 g Tabak (Personen ab 18 J.);
5 l alkoholische Getränke (Personen ab 18 J.);
Parfüm für den persönlichen Gebrauch;
Medikamente für den persönlichen Bedarf;
2 kg Süßigkeiten;
Geschenke bis zu einem Gegenwert von 500 US$.
Persönliche Gegenstände wie Kleidung und u.a. ein PC, ein Mobiltelefon, ein Musikinstrument etc.
Copyright und Haftungsausschluss