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Länderinformationen

Bereiten Sie sich auf Ihre Reise vor und genießen Sie die Vorfreude! An dieser Stelle finden Sie ausführliche Informationen zu Ihrem Reiseziel, wichtige Hinweise zur reisemedizinischen Vorsorge sowie aktuelle Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes.


Albanien

Steckbrief

Albanien - Fakten

LändernameRepublik Albanien, Republika e Shqipërisë
Fläche28.748 km2
HauptstadtTirana
Bevölkerung2.793.592
SpracheAlbanisch
Staats-/Regierungsformparlamentarisches Regierungssystem
StaatsoberhauptIlir Meta
RegierungschefEdi Rama
AußenministerOlta Xhaçka (Sozialistische Partei Albaniens) seit 04.01.2021
WährungAlbanischer Lek
ZeitzoneMitteleuropäische Zeit, UTC+1, UTC+2
ReiseadapterC, F, L
Kfz-LänderkennzeichenAL
ISO-3166AL, ALB
Internet-TLD.al
Landesvorwahl+355
Websitehttp://www.e-albania.al

Geographie

Im Norden, Osten und Süden des Landes ist Albanien von rauen und unzugänglichen Gebirgszügen umgeben; im Westen bildet die Adria die natürliche Grenze. Hier kann es im Hochsommer mit bis zu 40 °C extrem heiß werden, nur wenig Niederschläge fallen.

Politik

Seit 1991 ist Albanien eine parlamentarische Republik. Die 155 Mitglieder des Parlaments werden alle vier Jahre gewählt. Eine neue Verfassung wurde 1998 verabschiedet, die Gewaltenteilung und Grundrechte festschreibt. 98 % der Bevölkerung stellen die Albaner. Daneben gibt es Minderheitengruppen von Mazedoniern, Griechen, Walachen und Roma. Zwei Drittel der Bevölkerung sind Muslime, ein Drittel orthodoxe und katholische Christen.

Geschichte

Von 167 v. Chr. bis 1912 stand Albanien unter Fremdherrschaft. Glanzvolle Ausnahme ist die Zeit des Nationalhelden Skanderbeg, der 1443–68 die albanischen Stämme einen konnte und für kurze Zeit dem Zugriff der Osmanen erfolgreich Widerstand entgegensetzte. 1946 proklamierte Enver Hoxha die Volksrepublik Albanien; nach seinem Tod 1985 leiteten seine Nachfolger eine vorsichtige Annäherung an den Westen ein. 1992, 1997, 2005, 2009 und 2013 fanden demokratische Wahlen statt. Noch heute leidet das Land unter den Auswirkungen des Kosovo-Krieges.
Klimadaten
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsbürger

Die Grenzübergänge zu den Nachbarländern sind von albanischer Seite (von 8-20 Uhr) geöffnet. Kurzfristige Änderungen sind möglich.

Reisende müssen sich vor Reiseantritt erkundigen, ob und wann die Grenzübergänge der Nachbarländer geöffnet sind und welche Einreisebedingungen bestehen.

Es gibt Busverbindungen zwischen den meisten Städten und lokal Taxis und Mietwagen. Für Überlandfahrten sind Busse oft in schlechtem Zustand.

Die Hauptverbindungsstraßen sind in der Regel zwar gut ausgebaut, der Zustand vieler Straßen abseits davon ist teilweise schlecht, kleinere Straßen sind oft nur mit Geländewagen passierbar. Daher ist auch für relativ kurze Strecken mit längerer Reisedauer zu rechnen. An der Verbesserung des Straßennetzes wird intensiv gearbeitet. Es muss mit vielen, oft unzureichend gesicherten bzw. schlecht oder gar nicht beschilderten Baustellen gerechnet werden.
Die Beschilderung über Land ist nicht immer ausreichend. Wegen der Gefahren durch unbeleuchtete Fahrzeuge und Fuhrwerke sowie teils sehr tiefen Schlaglöchern, unbefestigte Randstreifen und Baustellen sollte die Reise so geplant werden, dass das Fahrtziel vor Anbruch der Dunkelheit erreicht werden kann.

Es gilt auch tagsüber eine Lichtpflicht. Die Promillegrenze beträgt 0,1.
Die Grüne Versicherungskarte ist erforderlich und wird kontrolliert.
Die Polizei ist landesweit sehr präsent und kontrolliert unter anderem auch die Einhaltung des Tempolimits. Bei Verstößen wird der Führerschein entzogen, so dass ohne Ersatzfahrer das Fahrzeug in Albanien zurückgelassen werden muss.

Der deutsche Führerschein wird anerkannt. Um eventuelle Schwierigkeiten bei Verkehrskontrollen zu vermeiden, wird empfohlen, den Führerschein im Scheckkartenformat mitzuführen.

Bei Wanderungen durch die Alpen muss beachtet werden, dass bei Grenzübertritt nach Albanien bzw. in ein Nachbarland eine sofortige Meldung bei einer Polizeistation erforderlich ist; ansonsten entsteht der Verdacht der illegalen Einreise und Aufenthalts.

Wege sind zum Teil schlecht ausgeschildert. Albanien verfügt zudem über keine professionelle Bergwacht und keine Rettungshelikopter.

  • Beachten Sie, dass bei Grenzübertritt nach Albanien/in Nachbarländer eine sofortige Meldung bei einer Polizeistation erforderlich ist, da ansonsten der Verdacht der illegalen Einreise und Aufenthalts entsteht.

  • Führen Sie bei nicht von Veranstaltern organisierten Wanderungen ein ausreichend geladenes Mobiltelefon mit GPS-Funktion oder ein GPS-Gerät mit.
  • Hinterlegen Sie vor einer Wanderung Ihre Kontaktdaten sowie Informationen über Weg und Ziel in Ihrer Unterkunft.
  • Planen Sie genügend Zeit ein, sodass die Ankunft/Rückkehr vor Einbruch der Dunkelheit erfolgt.
  • Beachten Sie Warnschilder. Betreten Sie keine umzäunten Gelände. Leisten Sie Folge, falls Sie zum Verlassen eines Weges oder eines Geländes aufgefordert werden.
  • Im Fall einer Begegnung mit aggressiven Hirtenhunden sollten Sie versuchen, Kontakt zu den Hirten aufzunehmen. Ziehen Sie sich. langsam zurück und umgehen Sie das Gelände weiträumig.
  • Machen Sie sich mit dem Verhalten des sicheren Bergwanderns vertraut.

Homosexualität steht nicht unter Strafe, jedoch ist die Toleranz in der Bevölkerung gering.

  • Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.

Sexuelle Handlungen in der Öffentlichkeit können mit Geldstrafen bzw. mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geahndet werden.

Prostitution ist in Albanien verboten und wird mit Geldstrafen bzw. mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft.

Der Besitz, Handel und Transport von Drogen im Land und ins Ausland ist strafbar, es können Freiheitsstrafen von mehreren Jahren verhängt werden. Auch das Hinterlassen von Spritzen u. ä. an öffentlichen Orten steht unter Strafe, Strafmaß hierfür bis zu einem Jahr. Der Konsum und jeglicher Ankauf von Drogen, auch von Marihuana/Haschisch-Kleinstmengen, führen zur Einleitung strafrechtlicher Ermittlungen.

Von scheinbaren Schnäppchen (Mobiltelefone und Luxusgüter wie Damen-Handtaschen und Uhren) wird ausdrücklich abgeraten, da es sich um illegale, gestohlene oder gefälschte Ware handeln könnte.

Illegaler Handel mit Kunst und Kulturschätzen wird streng geahndet. Es können Freiheitsstrafen bis zu 15 Jahren verhängt werden.

Landeswährung ist der albanische Lek (ALL). Üblich sind Barzahlungen in ALL, EUR werden nur selten angenommen. Kartenzahlung ist eher die Ausnahme. Die Bargeldbeschaffung in Landeswährung ist an Geldautomaten verschiedener Bankinstitute in den größeren Städten in der Regel problemlos möglich.

Die Weltgesundheitsorganisation hat die Erkrankung, die durch das Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt.

  • Beachten Sie die fortlaufend aktualisierten Informationen zu sowie die Hinweise im Merkblatt, auf den Seiten der , des und der BZgA.
  • Lassen Sie sich gemäß der aktuellen -Empfehlung und den Bestimmungen des Gastlandes gegen impfen.

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Impfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet ist eine Gelbfieberimpfung für alle Reisenden ab einem Alter von einem Jahr nachzuweisen.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME), Hepatitis B und Tollwut empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die .

Bei der Tollwut handelt es sich um eine tödlich verlaufende Infektionskrankheit, die durch Viren verursacht wird, welche mit dem Speichel infizierter Tiere oder Menschen übertragen werden. Landesweit besteht ein Risiko an Bissverletzungen durch streunende Hunde und Katzen, siehe Tollwut.

  • Vermeiden Sie den Kontakt mit Tieren.
  • Lassen Sie sich hinsichtlich einer Tollwut-Impfung beraten und impfen. Die Impfserie sollte unbedingt vor Reiseantritt abgeschlossen sein, da Impfstoff in Albanien in der Regel nicht zur Verfügung steht.
  • Suchen Sie auch bei bestehender Impfung nach Kontakt mit einem potentiell infizierten Tier oder Menschen (Biss, Belecken verletzter Hautareale oder Speicheltröpfchen auf den Schleimhäuten von Mund, Nase und Augen) umgehend einen Arzt auf.

Die ärztliche Versorgung ist unzureichend und entspricht bei weitem nicht deutschem Standard. Operationen sollten nur im äußersten Notfall durchgeführt werden. Besondere Vorsorgemaßnahmen, wie Flugrettungsverträge, werden empfohlen.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen, siehe Reiseapotheke.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch einen Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die .

Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:

  • Alle Angaben sind zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes.
  • Die Empfehlungen sind auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort, zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten.
  • Alle Angaben sind stets auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden und erfordern eine medizinische Beratung.
  • Die medizinischen Hinweise sind trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder stets vollkommen aktuell sein. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Einreisebestimmungen für deutsche, schweizerische und österreichische Staatsbürger

Reisewarnung

Überblick

Stand - Thu, 10 Oct 2024 11:45:00 +0200
(Unverändert gültig seit: Thu, 10 Oct 2024 11:51:09 +0200)

Letzte Änderungen:

Sicherheit – Innenpolitische Lage

Redaktionelle Änderungen

Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen".
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und  des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.

Sicherheit

Terrorismus

Innenpolitische Lage

In den letzten Monaten kam es bei vereinzelten Protesten und Demonstrationen im Zentrum der Hauptstadt Tirana zu gewalttätigen Ausschreitungen, die auch zu Verkehrsbeeinträchtigungen führten. Weitere Proteste können weder in Tirana noch in anderen Städten ausgeschlossen werden.

  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.

Kriminalität

Gewaltanwendung bei Klein- und Straßenkriminalität ist zwar selten, doch Taschendiebstähle, Auto- und Wohnmobileinbrüche sowie der Diebstahl dort aufbewahrter Dokumente haben insbesondere in der Sommerzeit z.B. an Stränden zugenommen.

  • Seien Sie insbesondere in den Sommermonaten besonders vorsichtig.
  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
  • Nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Lassen Sie keine Wertgegenstände unbeaufsichtigt am Strand liegen.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.

Natur und Klima

Albanien liegt in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben kommen kann.

Das Klima ist an der Mittelmeerküste mediterran, im östlichen Gebirge kontinental.
In den Sommermonaten kommt es in Albanien aufgrund der klimatischen Bedingungen immer wieder zu Busch- und Waldbränden, bei heftigen Regenfällen muss mit starken Überschwemmungen gerechnet werden.

Reiseinfos

Infrastruktur/Verkehr

Die Grenzübergänge zu den Nachbarländern sind auf albanischer Seite i.d.R. von 8-20 Uhr geöffnet. Kurzfristige Änderungen sind möglich.

Reisende müssen sich vor Reiseantritt erkundigen, ob und wann die Grenzübergänge der Nachbarländer geöffnet sind und welche Einreisebedingungen bestehen.

Es gibt Busverbindungen zwischen den meisten Städten und lokale Taxis und Mietwagen. Überlandbusse sind oft in schlechtem Zustand.

Die Hauptverbindungsstraßen sind in der Regel gut ausgebaut. Der Zustand vieler Straßen abseits davon ist teilweise jedoch schlecht; kleinere Straßen sind oft nur mit Geländewagen passierbar. Daher ist auch für relativ kurze Strecken mit längerer Reisedauer zu rechnen. An der Verbesserung des Straßennetzes wird intensiv gearbeitet. Es muss mit vielen oft unzureichend gesicherten bzw. schlecht oder gar nicht beschilderten Baustellen gerechnet werden.
Die Beschilderung über Land ist nicht immer ausreichend. Aufgrund der Gefahren durch unbeleuchtete Fahrzeuge und Fuhrwerke, teils sehr tiefe Schlaglöcher, unbefestigte Randstreifen und Baustellen sollten Überlandfahrten so geplant werden, dass das Fahrtziel vor Anbruch der Dunkelheit erreicht werden kann.

Es gilt auch tagsüber eine Lichtpflicht. Die Promillegrenze beträgt 0,1.
Die Grüne Versicherungskarte ist erforderlich und wird kontrolliert.
Die Polizei ist landesweit sehr präsent und kontrolliert unter anderem auch die Einhaltung des Tempolimits. Bei Verstößen wird der Führerschein entzogen, sodass ohne Ersatzfahrer ggf. das Fahrzeug in Albanien zurückgelassen werden muss.

Führerschein

Der deutsche Führerschein wird anerkannt. Um eventuelle Schwierigkeiten bei Verkehrskontrollen zu vermeiden, wird empfohlen, den Führerschein im Scheckkartenformat mitzuführen.

Wanderungen/Trekking-Touren

Bei Wanderungen durch die Albanischen Alpen – das Gebirgsmassiv Prokletije in Nordalbanien - muss beachtet werden, dass bei Grenzübertritt nach Albanien bzw. in ein Nachbarland eine sofortige Meldung bei einer Polizeistation erforderlich ist; ansonsten entsteht der Verdacht der illegalen Einreise und Aufenthalts.

Wege sind zum Teil schlecht ausgeschildert. Albanien verfügt zudem über keine professionelle Bergwacht und keine Rettungshelikopter.

  • Beachten Sie, dass bei Grenzübertritt nach Albanien und in seine Nachbarländer u.U. eine sofortige Meldung bei einer Polizeistation erforderlich ist.
  • Führen Sie bei nicht von Veranstaltern organisierten Wanderungen ein ausreichend geladenes Mobiltelefon mit GPS-Funktion oder ein GPS-Gerät mit.
  • Hinterlegen Sie vor einer Wanderung Ihre Kontaktdaten sowie Informationen über Weg und Ziel in Ihrer Unterkunft.
  • Planen Sie genügend Zeit ein, sodass die Ankunft bzw. Rückkehr vor Einbruch der Dunkelheit erfolgt.
  • Beachten Sie Warnschilder. Betreten Sie keine umzäunten Gelände. Leisten Sie Folge, falls Sie zum Verlassen eines Weges oder eines Geländes aufgefordert werden.
  • Versuchen Sie bei einer Begegnung mit aggressiven Hirtenhunden direkten Kontakt zu den Hirten aufzunehmen. Ziehen Sie sich ggf. langsam zurück und umgehen Sie das Gelände weiträumig.
  • Der deutsche Alpenverein bietet Tipps für sicheres Bergwandern.

LGBTIQ

Homosexuelle Handlungen stehen nicht unter Strafe; jedoch ist die Toleranz für LGBTIQ-Personen in der Bevölkerung gering.

Rechtliche Besonderheiten

Besitz, Handel und Export von Drogen ins Ausland sind strafbar. Jeglicher Kauf und Konsum von Drogen, auch von Kleinstmengen, führt zur Einleitung strafrechtlicher Ermittlungen.

Es sind Fälle bekannt, in denen auch der Besitz kleiner Mengen von Betäubungsmitteln, auch wenn diese nachweislich aus medizinischen Gründen mitgeführt werden, zur Inhaftierung und Einleitung eines Strafverfahrens führten. Von einer Mitnahme nach Albanien wird daher ausdrücklich abgeraten. Es können Freiheitsstrafen von mehreren Jahren verhängt werden.

Auch das Hinterlassen von Spritzen u. ä. an öffentlichen Orten steht unter Strafe. Es drohen Haftstrafen bis zu einem Jahr.

Sexuelle Handlungen in der Öffentlichkeit können mit Geldstrafen bzw. mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geahndet werden.

Prostitution ist in Albanien verboten und wird mit Geldstrafen bzw. mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft.

Von scheinbaren Schnäppchen (u.a. Mobiltelefone und Luxusgüter wie Damenhandtaschen und Uhren) wird ausdrücklich abgeraten, da es sich um illegale, gestohlene oder gefälschte Ware handeln könnte.

Illegaler Handel mit Kunst und Kulturschätzen wird streng geahndet. Es können Freiheitsstrafen bis zu 15 Jahren verhängt werden.

Geld/Kreditkarten

Landeswährung ist der albanische Lek (ALL). Üblich sind Barzahlungen in ALL, EUR werden nur selten angenommen. Kartenzahlung ist eher die Ausnahme. Die Bargeldbeschaffung in Landeswährung ist an Geldautomaten verschiedener Bankinstitute in den größeren Städten in der Regel problemlos möglich.

Einreise und Zoll

Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes.
Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.

Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19

Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Ja
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen im Zeitpunkt der Einreise noch mindestens drei Monate gültig sein.

Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen zum Teil von den staatlichen Regelungen ab.

Ausweisdokumente, die einmal als verloren oder gestohlen gemeldet wurden, sollten nicht zur Einreise nach Albanien benutzt werden. Auch wenn der Reisepass oder Personalausweis wieder aufgefunden wurde und dies in Deutschland der Polizei bzw. der Passbehörde mitgeteilt wurde, besteht keine Garantie, dass diese Information auch den albanischen Behörden bekannt ist. Die albanische Grenzpolizei zieht solche Dokumente des Öfteren ein und verweigert die Einreise.

Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für einen touristischen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen kein Visum. Ist ein längerer Aufenthalt geplant, müssen Sie sich innerhalb der ersten 30 Tage nach Einreise bei e-Albania registrieren. Für die Beantragung ist die Vorlage von Unterlagen, u.a eines apostillierten deutschen Führungszeugnisses erforderlich. Es wird empfohlen, die notwendigen Unterlagen bereits vor Reiseantritt vorzubereiten.

Minderjährige

Minderjährige, die mit nur einem Elternteil einreisen, benötigen eine amtlich beglaubigte und apostillierte Zustimmungserklärung des nicht mitreisenden anderen Elternteils.

Einfuhrbestimmungen

Die Einfuhr von Landes- oder Fremdwährung muss ab einem Wert von 1.000.000 ALL deklariert werden. Diese können bis zum deklarierten Wert wieder ausgeführt werden. Wie auch andere Länder verbietet Albanien die Einfuhr von Drogen, Waffen und pornographischem Material. Private Fahrzeuge mit ausländischen Kennzeichen können in Albanien für einen Zeitraum bis zu sechs Monaten (180 Tage) gefahren werden. Bei längerer Nutzung werden hohe Zollgebühren fällig.

Weitergehende Informationen erteilt die albanische Zollbehörde.

Heimtiere

Für die Ein-, Weiter- und Rückreise mit bestimmten Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) ist ein EU-Heimtierausweis erforderlich. Er dient u. a. als Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist. Einen Musterausweis sowie weitergehende Informationen bietet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.

Gesundheit

Impfschutz

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Impfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet ist eine Gelbfieberimpfung für alle Reisenden ab einem Alter von einem Jahr nachzuweisen.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME), Hepatitis B und Tollwut empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

Tollwut

Bei der Tollwut handelt es sich um eine tödlich verlaufende Infektionskrankheit, die durch Viren verursacht wird, welche mit dem Speichel infizierter Tiere oder Menschen übertragen werden. Landesweit besteht ein Risiko an Bissverletzungen durch streunende Hunde und Katzen, siehe Tollwut.

  • Vermeiden Sie den Kontakt mit Tieren.
  • Lassen Sie sich hinsichtlich einer Tollwut-Impfung beraten und impfen, insbesondere vor Langzeitaufenthalten. Die Impfserie sollte unbedingt vor Reiseantritt abgeschlossen sein, da Impfstoff und das Immunglobulin bei Bedarf in Albanien in der Regel nicht zuverlässig zur Verfügung stehen.
  • Suchen Sie auch bei bestehender Impfung nach Kontakt mit einem potentiell infizierten Tier oder Menschen (Biss, Belecken verletzter Hautareale oder Speicheltröpfchen auf den Schleimhäuten von Mund, Nase und Augen) umgehend einen Arzt auf.

Medizinische Versorgung

Die ärztliche Versorgung ist unzureichend und entspricht bei weitem nicht deutschem Standard. Operationen sollten nur im äußersten Notfall durchgeführt werden. Besondere Vorsorgemaßnahmen, wie z.B. Flugrettungsverträge, werden empfohlen.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch einen Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.

Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

Mehr

Weitere Hinweise für Ihre Reise

Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise

Gesundheitsvorsorge

Übersicht

Die ärztliche Versorgung ist unzureichend und Operationen sollten - wenn überhaupt - nur im Notfall durchgeführt werden. Angesichts der dürftigen medizinischen Versorgungslage sollten Vorsorgeuntersuchungen (z. B. Zähne) vor Abreise nach Albanien gemacht werden.

Benötigte Medikamente in ausreichender Menge und eine gut bestückte Reiseapotheke sollten mitgeführt werden.

Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung mit Notfallrückführung wird unbedingt empfohlen.

Essen und Trinken

Landesweit besteht eine erhöhte Infektionsgefahr, insbesondere für diverse Darminfektionen. Daher sollte eine sorgfältige Nahrungsmittel- und Trinkwasser-Hygiene durchgeführt werden. Wer einen empfindlichen Magen hat, sollte vom Verzehr und Kauf von Lebensmitteln aus billigen Straßenrestaurants und von Märkten Abstand nehmen. Leitungswasser ist in Albanien in der Regel nicht trinkbar, es ist chlorhaltig. Es wird empfohlen, auf in Flaschen abgefülltes Wasser zurückzugreifen. Dabei sollte darauf geachtet werden, dass die Original-Verpackung nicht angebrochen ist.

Brucellose und Tuberkulose kommen bei albanischen Milchkühen vor. Unpasteurisierte Milch und selbstgemachter Käse sind daher zu vermeiden. In Cafés und Restaurants wird stets H-Milch verwendet, die bedenkenlos getrunken werden kann. 

Impfungen

Titel Besondere Vorsichtsmaßnahmen Gesundheitszeugnis erforderlich
Essen & Trinken - -
Malaria Nein -
Typhus & Polio 2 -
Cholera Nein -
Gelbfieber 1 -

Anmerkungen Impfungen

[1] Eine Impfbescheinigung gegen Gelbfieber wird von allen Reisenden verlangt, die ein Jahr alt und älter sind und innerhalb von 6 Tagen nach Aufenthalt in einem von der WHO ausgewiesenen Infektionsgebiete einreisen wollen. Ausgenommen sind Reisende, die den Transitraum in den Infektionsgebieten nicht verlassen haben. 

[2] Schutzimpfungen gegen Polio sollten aufgefrischt werden, wenn die letzte Impfung mehr als 10 Jahre zurückliegt.

Andere Risiken

Die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene (u.a. gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken, Poliomyelitis und Influenza) sollten vor der Reise ggf. aufgefrischt werden. 

Landesweit besteht von April bis Oktober das Übertragungsrisiko von Borreliose/Lymekrankheit durch Zecken v.a. in Gräsern, Sträuchern und im Unterholz. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel. 

Bei beruflicher Tätigkeit oder Freizeitaktivitäten mit möglicher Zeckenexposition in endemischen Gebieten ist eine Schutzimpfung gegen FSME (Frühsommer-Meningo-Enzephalitis), deren Erreger bereits mit dem Stich auf den Wirt übertragen werden, dringend zu empfehlen. Bei Zeckenbefall im Zweifelsfall den Arzt aufsuchen.

Landesweit besteht eine erhöhte Infektionsgefahr für Hepatitis A. Eine Schutzimpfung gegen Hepatitis A wird empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.  

Die durch Schmetterlingsmücken übertragene Leishmaniose kommt in den Küstenregionen vor. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel sowie Mückennetze. Auch Hunde können an Leishmaniose erkranken.

Tollwut kommt landesweit vor. Überträger sind u.a. streunende Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Pass- und Visabestimmungen

Notwendige Einreisedokumente

Titel Pass erforderlich Visum erforderlich Rückflugticket erforderlich Personalausweis/Identitätskarte
Türkei Ja Nein Ja -
Andere EU-Länder Nein/1 Nein Ja Ja/1
Schweiz Nein/1 Nein Ja Ja/1
Österreich Nein/1 Nein Ja Ja/1
Deutschland Nein/1 Nein Ja Ja/1

Personalausweise/Identitätskarten

[1] Staatsbürger der EU-Mitgliedstaaten und der Schweiz dürfen für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen grundsätzlich auch mit Personalausweis/Identitätskarte einreisen, ein Reisepass ist jedoch in jedem Falle vorzuziehen. Der Personalausweis / die Identitätskarte muss noch mindestens 3 Monate über die gestattete Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.

Reisepassinformationen

Ein Reisepass ist allgemein erforderlich, er muss nach Ablauf der Gültigkeit des Visums bzw. nach der gestatteten visumsfreien Aufenthaltsdauer noch mindestens 3 Monate gültig sein.

Visainformationen

Visum allgemein erforderlich, ausgenommen für eine touristischen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen (Verlängerungsmöglichkeit vor Ort bei der Ausländerbehörde der örtlichen Polizeidienststelle u. U. möglich) sind u.a. Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder:

EU-Länder, Schweiz und Türkei.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Personalausweis oder elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren (empfohlen) oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).

Österreicher: Personalausweis oder eigener Reisepass (empfohlen).

Schweizer: Identitätskarte oder eigener Reisepass (empfohlen).

Türken: Eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Achtung: Alleinreisende Minderjährige benötigen von den nicht mitreisenden Elternteilen / Sorgeberechtigten eine apostillierte Reiseerlaubnis. Das Dokument muss nicht vorab von einer albanischen diplomatischen Vertretung legalisiert werden.

Bearbeitungsdauer

Ca. 3 Wochen.

Gültigkeit

Visumfreier Aufenthalt von max. 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen.

Transit

Ansonsten visumpflichtige Reisende, die am selben Tag weiterfliegen, über gültige Papiere für die Weiterreise verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.

Visaarten und Kosten

Geschäfts-, Touristen-, Einzel-, Zweifach- und Mehrfachvisum.

Kosten

Unterschiedlich, je nach Nationalität des Antragstellers.

Antrag erforderlich

(a) 1 Antragsformular muss online ausgefüllt und dann ausgedruckt werden.
(b) originaler Reisepass (und Kopie), muss bei Ablauf der Gültigkeit des Visums noch mindestens 3 Monate gültig ist (Vorlage bei Abholung des Visums).
(c) 1 aktuelles Passfotos.
(d) notariell beglaubigtes Schreiben der Firma bzw. der Verwandten oder Freunde mit Angabe des Namens, der Anschrift und der Reisepassnummer des Reisenden sowie der Bestätigung, dass für den Reisenden während seines Aufenthalts gehaftet wird.
(e) andere Dokumente und Unterlagen als Nachweis für den Zweck der Reise (z.B. Hotelbuchungen für Touristenvisa; Bankauszüge, um ausreichende Geldmittel zu belegen; Beschäftigungsnachweis).

(f) Ggf. gültige Aufenthaltserlaubnis für Deutschland, Österreich oder die Schweiz.

(g) Gültiger Krankenversicherungsnachweis.

(h) Rück- bzw. Weiterflugticket.

Die Antragstellung sollte ein bis zwei Monate vor der Abreise erfolgen.

Geld

Geldwechsel

Geldwechsel sind zum offiziellen Kurs in den Banken möglich. Bequemer ist der Tausch in Wechselstuben in den größeren Hotels, jedoch ist der Kurs etwas schlechter. Einen besseren Kurs erhält man bei den legalen Geldwechslern auf der Straße, die meist in der Nähe von Banken anzutreffen sind. Hier ist zu beachten, dass oft Falschgeld im Umlauf ist.
Bargeld ist nach wie vor das wichtigste Zahlungsmittel. Nur kleinere Beträge sollten je nach Bedarf gewechselt werden. Neben dem offiziellen Zahlungsmittel, dem Lek, werden Devisen (vorzugsweise US-Dollar) meist gern akzeptiert. Es empfiehlt sich, Devisen in kleineren Sortierungen mitzunehmen, denn das Wechselgeld fehlt häufig selbst im Flughafen, beim Kassieren von Ein- und Ausreisegebühr, in Wechselstuben, Taxis usw.

Währung

1 Lek. Währungskürzel: ALL (ISO-Code). Banknoten gibt es in den Werten 5.000, 2.000, 1.000, 500, 200 Lek; 

Münzen in den Nennbeträgen 1, 5, 10, 20, 50 und 100 Lek. Neben dem offiziellen Zahlungsmittel, dem Lek, werden sehr selten Euro als Zahlungsmittel akzeptiert.

Devisenbestimmungen

Die Einfuhr von Fremdwährungen und der Landeswährung ist unbegrenzt; Deklarationspflicht ab einem Gegenwert von 10.000 €. Die Ausfuhr ist auf den bei der Einreise deklarierten Betrag beschränkt. 

Kreditkarten

Nur begrenzt verwendbar. Akzeptiert werden Mastercard, Diners Club und American Express, jedoch nur in größeren Hotels und einigen Banken. Abhebungen an Geldautomaten der größeren Städte sind problemlos möglich. Einzelheiten vom Aussteller der jeweiligen Kreditkarte.
 

Reiseschecks

Reiseschecks sind in Deutschland und in der Schweiz nicht mehr und in Österreich kaum noch erhältlich. Reiseschecks werden in Albanien so gut wie nicht mehr akzeptiert. Sie können nur in Tirana in wenigen Banken oder Wechselstuben eingelöst werden.

Öffnungszeiten der Bank

Mo-Fr 08.30-14.30 Uhr.

Zollfrei Einkaufen

Überblick

Die folgenden Artikel können zollfrei nach Albanien eingeführt werden:

200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 100 Zigarillos (nicht mehr als 3 g pro Stück) oder 250 g Tabak (Personen ab 17 Jahren);
1 l Spirituosen (über  22 Vol.-%) oder 2 l alkoholische Getränke unter 22 Vol.-% (Personen ab 17 Jahren);

2 l Wein (Personen ab 17 Jahren);

10 l Bier (Personen ab 17 Jahren);

bis zu 3 kg Kaffee.

Medizinische Produkte für den persönlichen Bedarf.

Geschenke / sonstige Waren bis zu einem Gesamtwert von 300 € pro Reisenden (Reisen mit der Bahn/dem Auto) bzw. 430 € pro Reisenden (Flug- und Seereisen); Kinder unter 15 Jahren generell 150 €.

 

Verbotene Importe

Ein- und Ausfuhrverbot besteht für Waffen, Munition, Drogen, Narkotika und Pornografie.

Quellenangaben
  • DuMont Die Welt - Atlas mit Länderlexikon, DuMont Reiseverlag, 2015-04
  • Albanien - Reise- und Sicherheitshinweise, Auswärtiges Amt, Stand - 01.07.2023 (Unverändert gültig seit: 12.04.2023)
    Haftungsausschluss: Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
  • Der Reiseführer, Columbus Travel Media Ltd., Stand - 01.07.2023 (Unverändert gültig seit: 12.04.2023)
    Information: Einreisebestimmungen für deutsche, schweizerische und österreichische Staatsbürger werden mit freundlicher Genehmigung von Columbus Travel Media veröffentlicht. Alle Angaben ohne Gewähr.
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